Falscher Antrag beim Megaupload-Prozess: Kim Dotcom bald wieder flüssig

Der Gründer der Filesharing-Plattform Megaupload könnte sein Geld wiederbekommen. Ein Gericht erklärte die Beschlagnahmung seines Vermögens für nichtig.

Ist vielleicht bald wieder ein reicher Mann: Kim Dotcom. Bild: dpa

WELLINGTON dpa | Kim Dotcom (38), der deutsche Gründer der gesperrten Internet-Plattform Megaupload, kann Medienberichten zufolge auf die Freigabe seines in Neuseeland beschlagnahmten Vermögens hoffen. Grund sei ein peinlicher Verfahrensfehler, schrieb die Zeitung New Zealand Herald. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten seinerzeit nicht den korrekten Antrag gestellt. Richterin Judith Potter habe die einstweilige Verfügung, die der Beschlagnahmung zugrunde lag, daher für nichtig erklärt.

Dotcom, der ursprünglich Schmitz hieß, sei die Möglichkeit genommen worden, sich ausreichend zu verteidigen. Ob er sein Vermögen tatsächlich zurückbekommt, ist noch nicht entschieden. Nach Ansicht von Juristen gibt es rechtlich aber genügend Spielraum, um die Auswirkungen eines Verfahrensfehlers einzugrenzen.

Dotcom war im Januar zusammen mit mehreren Mitarbeitern nach einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland festgenommen worden. Damals wurden unter anderem auch Konten und Luxusautos im mehrstelligen Millionenwert sichergestellt.

Die USA werfen dem Deutschen Urheberrechtsverletzungen mit einem Schaden von einer halben Milliarde US-Dollar vor. Sie haben die Plattform vom Netz genommen und verlangen Dotcoms Auslieferung. Sämtliche Beschuldigte beteuern ihre Unschuld. Sie sind gegen Kaution auf freiem Fuß.

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