Familiennachzug von Flüchtlingen: 42 von 34.000 Anfragen

Bis Jahresende dürfen 5.000 Angehörige von subsidiär Geschützten nach Deutschland nachkommen. Bisher haben 42 Menschen ein Visum erhalten.

Eritreischer Junge im Flüchtlingsheim

So wie dieser 16-jährige Junge aus Eritrea warten viele Geflüchtete darauf, ihre Familien nach Deutschland nachholen zu dürfen Foto: dpa

BERLIN taz | Die Aufregung war groß: Wer darf kommen? Und vor allem wie viele? Über kaum ein migrationspolitisches Thema war in den Sondierungen und in den Koalitionsverhandlungen so heftig gestritten worden wie um den Familiennachzug für subsidiär geschützt Geflüchtete. Doch nun wird die Aufregung von der Realität eingeholt – und relativiert.

Im August wurden 853 Anträge auf Familienzusammenführung eingereicht, 65 davon bekamen einen positiven Bescheid, 42 Personen erhielten ein Visum. Das teilte das Innenministerium auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mit. „Ablehnungen sind nicht erfolgt“, heißt es in dem Schreiben aus dem Hause von CSU-Mann Horst Seehofer.

Der Streit um den Familiennachzug kochte nicht erst im vergangenen Herbst, als das Land einen neuen Bundestag wählte, hoch, sondern schon vorher. Geflüchtete, die Angehörige nachholen, waren der Alptraum konservativer Politiker*innen und rechtspopulistischer Anheizer*innen. Der Kompromiss zur Befriedung der scheinbar unlösbaren Auseinandersetzung schließlich schrieb vor, dass der Familiennachzug von März 2016 bis Juli 2018 ausgesetzt war. Seit 1. August dürfen subsidiär Geschützte ihre Familien wieder nach Deutschland holen. Subsidiär geschützte Menschen sind Bürgerkriegsflüchtlinge mit einem eingeschränkten, also keinem dauerhaften Schutzstatus, sie sollen nach Kriegsende in ihre Heimatländer zurückkehren.

Ende Juli lagen dem Auswärtigen Amt etwa 34.000 sogenannte Terminanfragen vor, also Anträge für einen Familiennachzug. Die meisten Anfragen stammten von Syrer*innen und Iraker*innen. Daraus sollten ab August Anträge werden, die chronologisch abgearbeitet werden.

Bis Silvester dürfen 5.000 kommen

Ab Januar 2019 dürfen jährlich 12.000 Familienangehörige nach Deutschland kommen, 1.000 in jedem Monat. So hatte es die Koalition beschlossen. Der 1001. Antrag wird abgewiesen, ein „Übertragen“ auf den nächsten Monat ist nicht möglich. In diesem Jahr indes ist diese Regelung ausgesetzt, bis Silvester dürfen insgesamt 5.000 nahe Angehörige nach Deutschland kommen. Und jetzt, eineinhalb Monate nach Inkrafttreten der Regelung, sind es 42.

Das erregt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg. Bereits im ersten Monat habe sich gezeigt, dass der Familiennachzug „die Zusammenführung von Familien verhindert“, sagte Amtsberg: „Familien gehören zusammen.“ Die Ausländerbehörden müssten sich fragen lassen, warum sie es „nicht schaffen, eine doch sehr übersichtliche Anzahl an Anträgen zu votieren“. Das Auswärtige Amt indes ist mit dem Verfahren und den Zahlen zufrieden. Wenn sich alles eingespielt habe, sei mit einer Steigerung der „Fallzahlen“ zu rechnen, sagte ein Sprecher.

Die innenpolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, kommentierte, dass nach Jahren des Wartens bislang nur wenige Dutzend Angehörige ein Visum erhalten hätten, sei „erbärmlich“. Flüchtlings- und Sozialverbände kritisieren den Familiennachzug, so wie er jetzt geregelt ist, scharf. So hatte die Nichtregierungsorganisation Ärzte ohne Grenzen erklärt, dass die Sorge um die Familie die mit Abstand größte psychosoziale Belastung für Geflüchtete ist.

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