Familienrechtlerin über Mütterlobby: „Da wird die Biologie absolut“

Was, wenn die Affäre plötzlich vor der Tür steht und der neue Vater sein möchte? Eine Familienrechtlerin über den Streit ums Sorgerecht.

Irgendwann kommt dann in manchen Familien der Punkt, wo die Eltern sich fragen: Wer bekommt das Kind? Bild: dpa

sonntaz: Frau Peschel-Gutzeit, ab jetzt können auch unverheiratete Väter nach der Trennung das Sorgerecht für ihr Kind beantragen. Ein Fortschritt?

Lore Maria Peschel-Gutzeit: Das ist nicht so einfach, denn das Gesetz betrifft auch Konfliktfälle. Gerade bei diesen Fällen muss man sorgfältig gucken, wie sich der Streit der Eltern auf das Kindeswohl auswirkt.

Deshalb beschäftigt sich doch eine Richterin oder ein Richter mit solchen Konfliktfällen.

Das ist aber ebenfalls problematisch: Ein Richter entscheidet künftig in einem vereinfachten Verfahren, ohne die Eltern und das Jugendamt gehört zu haben. Das geht nicht – gerade in einer Konfliktsituation. Es kann gut sein, dass das Gesetz deswegen vor dem Verfassungsgericht nicht hält. Meine Prognose ist: Wir werden das vereinfachte Verfahren nicht behalten.

Die Fälle sind ja sehr unterschiedlich: Der eine Vater hatte vor ein paar Jahren einen One-Night-Stand, der andere hat sich jahrelang um das Kind gekümmert.

Die Titelgeschichte "Die Machtfrage" über das neue Sorgerecht und den Streit zwischen Vätervertretern und Mütterlobby lesen Sie in der neuen taz.am wochenende vom 4./5. Mai 2013. Darin außerdem: Ein Gespräch mit dem heimlichen Star des Kirchentages Fulbert Steffensky. Und: Wie in einem Dorf in Brandenburg ein Schweinestall zur Opernbühne wird. Außerdem klingelt die taz mal wieder an fremden Türen - diesmal in Friedland. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im //:Wochenendabo.

Das Verfassungsgericht hat deshalb eine Einzelfallprüfung vorgesehen. Und der Deutsche Bundestag hat entschieden, dass man das Sorgerecht beantragen muss und es nicht automatisch beim Vater entsteht. Denn man muss schon einen Unterschied zur Ehe machen: Eheleute haben einen Vertrag geschlossen. Sie übernehmen gemeinsam Verantwortung für Kinder. Die behalten sie deshalb auch nach einer Scheidung. Nichteheliche Partnerschaften haben diesen Vertrag nicht geschlossen. Man kann beides nicht gleichsetzen.

Der Väteraufbruch für Kinder möchte, dass der biologische Vater automatisch das Sorgerecht bekommt.

Da wird der Biologie ein absoluter Stellenwert zugewiesen. Damit bekommen Sie aber etwa die Fälle kurzer Affären nicht geregelt. Da wird ein Mann automatisch zum Vater, obwohl er vielleicht gar nichts von der Schwangerschaft wusste. Der wird sich bedanken. Oder er greift gerne zu, weil er sonst keine Kinder hat. Wie kann daraus für das Kind eine gelungene Vater-Kind-Beziehung werden?

Der mütterfreundliche Verband alleinerziehender Mütter und Väter dagegen, der VaMV, will das Sorgerecht nur für Väter, die Pflichten übernehmen und etwa Unterhalt zahlen.

Ich kann nur warnen vor einer solchen Verbindung. Die stellen wir sonst auch nicht her, und zwar aus guten Gründen. Geschiedene Väter zahlen auch oft keinen Unterhalt, sie verlieren trotzdem nicht das Sorgerecht. Die persönliche Verbindung der Eltern zu den Kindern darf nicht davon abhängen, ob Unterhalt gezahlt wird oder nicht. Was macht denn der Vater, der arbeitslos wird? Es stimmt, oft wird der Mutter das Geld nicht gegönnt. Aber das ist ein Konflikt auf der Erwachsenenebene. Für diese Konflikte kann doch das Kind nichts. Sie müssen getrennt von der Beziehung zum Kind behandelt werden.

Eine weitere Kritik: Ungleiches werde nun gleich behandelt. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, sei etwas anderes als der, bei dem sie nicht leben.

Das sind Worthülsen. Dieser Zustand kann ja zum Beispiel gegen den Willen des Vaters herbeigeführt worden sein. Nach dem Motto: erst den Vater ausschließen und dann eine besondere Rolle für sich als Mutter zu reklamieren. Das geht nicht.

Eine typische Situation: Nach einer kurzen Beziehung wird die Frau schwanger. Der Mann will das Kind nicht und ist weg. Sie sitzt alleine da. Nach drei Jahren fällt dem Mann ein, dass er ja ein Kind hat.

Da bedankt sich die Mutter natürlich. Aber was hat das mit dem Kindeswohl zu tun? Das sind die Befindlichkeiten der Eltern. Die Mutter darf dem Kind nicht den Vater vorenthalten, wenn der Interesse zeigt.

Der Vater kann sich nach Belieben einschalten oder nicht. Und die Mutter soll bei allem einfach mitspielen?

Nein, natürlich nicht. Ich erlebe aber eher solche Väter, die sagen: Ich war nicht reif für ein Kind, ich habe Panik bekommen. Jetzt möchte ich doch gern am Familienleben teilhaben. Ist die Mutter berechtigt, zu sagen: „Das hättest du dir früher überlegen müssen, jetzt ist der Zug abgefahren“?

Das heißt, wenn die Mutter nach dem Antrag des Vaters erklärt, dass er sich verantwortungslos verhalten hat, dann hilft ihr das gar nicht weiter?

Das genau muss man in einer Einzelfallprüfung entscheiden. Deshalb bin ich ja gegen das Schnellverfahren. Ich würde mir den Vater holen und sagen: So, nun erzählen Sie mal. Wie ist es zu der Trennung gekommen? Seither sind ja drei Jahre vergangen. Wie ist ihm denn plötzlich die Idee gekommen, dass er ein Kind hat? Ist es eine Laune oder hat er sich die ganze Zeit schon Selbstvorwürfe gemacht?

Nun kann es ja aber sein, dass die Mutter einen neuen Freund hat. Sie bilden eine glückliche neue Familie und das Kind hat einen Vater. Und nun kommt noch so ein Vater von außen und stört.

Das erlebe ich ganz häufig. Die neueste Tendenz in Gesetzgebung und Rechtsprechung gibt dem biologischen Vater immer mehr Rechte. Er kann das Recht, sein Kind zu sehen, sogar einklagen, wenn der rechtliche Vater das Kind in einer Ehe anerkannt hat. Trotzdem hat dann der biologische Vater unter bestimmten Umständen das Recht, das Kind zu sehen. Das gefällt mir nicht, aber das ist die Rechtsprechung. Wenn der neue Freund die soziale Vaterrolle annimmt, dann müsste man dem biologischen Vater sagen können: Hier ist eine intakte Familie, nun lass dein Kind dort in Frieden leben.

Der Väteraufbruch findet, dass ein Kind auch von mehreren Vätern profitieren kann. Er schlägt vor, die Konflikte der biologischen Eltern durch einen Kooperationsmanager zu lösen. Das ist eine dritte Person, die auch das Sorgerecht hat, so dass Mehrheitsentscheidungen möglich sind.

Ich halte das schlicht für unzulässig. Die elterliche Sorge ist ein Grundrecht der Eltern. Niemand kann es einem Dritten verleihen. Und stellen Sie sich vor, wie beide Seiten versuchen werden, diese Person zu beeinflussen. Wer wählt sie aus? Das halte ich für absurd. Was dagegen sinnvoll ist: die Eltern zu verpflichten, Mediatoren einzuschalten.

Sie werben schon lange für die gemeinsame Sorge. Sehen die Väterrechtler Sie deshalb als Verbündete?

Nein. Weil im Einzelfall entschieden werden muss. Ich bin auch nicht parteiisch für die Frauen. Ich habe erlebt, mit welch himmelschreienden Argumenten einige Mütter den Vätern den Umgang verweigern. Ich bin nicht Mütter- und nicht Väterrechtlerin. Ich bin Kinderrechtlerin. Sie sind im Kampf der Eltern gegeneinander der schwächste Teil; sie gilt es zu schützen.

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