Feuertod von Oury Jalloh: Richter weisen Revision ab

2005 verbrannte Oury Jalloh in seiner Zelle. Ein Gericht verurteilte einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Bei dieser Entscheidung bleibt es, entschied der BGH nun.

Musste eine Niederlage einstecken: Mouctar Bah, Sprecher der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, vor dem BGH. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh bestätigt. Dies teilte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Jalloh war 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben gekommen. Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei wurde 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.

„Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit“ – diese Feststellung setzte die Richterin ihrer Urteilsbegründung voran. Doch die Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit dürften „nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines Gerichts sein“.

Das Landgericht Magdeburg habe nach der Aufhebung des ersten Freispruchs durch das Landgericht Dessau an 67 Verhandlungstagen eine umfassende Beweisaufnahme vorgenommen. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die Feststellung der Brandursache, sagte Sost-Scheible. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Jalloh den Brand selbst verursacht.

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