Filehosting-Plattformen: Neue Datenbucht der Web-Piraten

Zwei Macher der Tauschbörse Pirate Bay wollen mit einer neuen Filehosting-Plattform anderen Anbietern Konkurrenz machen. Solche Websites sind rechtlich umstritten.

Lag die Musik auf diesem MP3-Player auf einer Filehosting-Plattform? Bild: hauibug / photocase.com

Für viele ist es eine Lapalie, sich ein paar MP3s aus dem Netz herunterzuladen, ohne dafür zu bezahlen. Oder sich den neuen Kinofilm auf einem Online-Portal anzusehen. Seit Jahren gibt es dafür verschiedene Programme und Webseiten, die es dem User leicht machen, geklaute Musik oder teure Software mit einem Klick auf den heimischen Computer zu übertragen.

Aber nicht nur Tauschbörsen bereiten Plattenfirmen und Filmverleihen Probleme. Die Nutzung sogenannter Filehosting-Platformen wird immer beliebter. Man nennt sie auch Cyberlocker - was übersetzt so viel heißt wie Dateienschließfächer.

Das Prinzip ist einfach: Der Nutzer kann Dateien auf einen Server laden - egal ob Partyfotos, Urlaubsvideos oder Firmendokumente. Nach dem Upload erhält er einen kryptischen Link, unter dem er die Dateien von überall in der Welt wieder herunterladen kann. Das ist vor allem dann praktisch, wenn der User seinen Laptop nicht überall mit hinnehmen möchte. Oder aber wenn man es anderen ermöglichen will, auf bestimmte Dateien zuzugreifen.

Solche Cyberlocker werden in letzter Zeit zunehmend auch für illegale Inhalte wie MP3s oder Filme genutzt. Statt privater Videos aus den Ferien finden sich immer mehr aktuelle Kinofilme oder bisher unveröffentlichte Alben von Musikern auf den Servern. Auf so genannten Link-Seiten werden Übersichten veröffentlicht, die einen Mausklick entfernt mit den Dateien auf den Filehosting-Platformen verknüpft sind. Der illegale Inhalt liegt also nicht auf den Link-Seiten, sondern diese verweisen nur auf die Cyberlocker.

Für diese Art des Dienstes gibt es unzählige Anbieter - Rapidshare ist einer der bekannteren. Kürzlich gründeten zwei Mitglieder von Pirate Bay eine neue Filehosting-Plattform: Bayfiles. PirateBay machte zuletzt Schlagzeilen, da die Mitarbeiter der Tauschbörsen-Seite zu hohen Geld- und sogar Haftstrafen verurteilt wurden. Der Grund: Verletzung des Urheberrechts.

Auf Bayfiles können nicht registrierte Benutzer eine Datei mit der Größe von 250 Megabyte auf den Server laden, die Datenpakete der so genannten Premium-Mitglieder können bis zu 5 Gigabyte groß sein. Die Kosten für diese Mitgliedschaft belaufen sich auf 45 Euro pro Jahr. Mit diesem Dienst will Bayfiles anderen Anbietern ernsthafte Konkurrenz machen.

In den Datenschutzbestimmungen versichern die Gründer, dass die Seite keine Suchfunktion anbietet, um die hochgeladenen Daten zu finden. So soll jedermann anonym seine Daten auf dem Server hinterlegen können. Die Links sind zufällig erstellte Zeichenketten und lassen keine Rückschlüsse auf den Inhalt oder Urheber der Dateien zu. Ohne den korrekten Link kann also kein Unbefugter auf hochgeladene Daten zugreifen.

Bayfiles gibt an, Daten, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, direkt zu blockieren und nach einer gewissen Zeit zu löschen. Auch wenn gelöschte Files erneut hochgeladen werden, werden diese wieder vom Server entfernt. Die Nutzungsbedingungen definieren, dass Kinderpornographie, rassistische oder gewaltverherrlichende Inhalte unter diese Sanktionen fallen. Auch Dateien, die gegen die Urheberrechte Dritter verstoßen, würden gelöscht werden, nachdem sie gemeldet werden, heißt es dort.

Neues Gerichtsurteil bestätigt Betreiber

Auf Blogs ist zu lesen, der Zeitpunkt des Erscheinens wäre keineswegs zufällig gewählt. Erst kürzlich entschied ein New Yorker Gericht im Falle von Urheberrechtsverstößen bei einer ähnlichen Plattform names MP3tunes, dass dieser Musikdienst nicht haftbar gemacht werden könne, wenn Nutzer illegale Inhalte auf die Platform laden. Das Label EMI hatte den Dienst gemeinsam mit weiteren Plattenfirmen verklagt.

Gedeckt sei die Entscheidung vom "Digital Millennium Copyright Act", heißt es im Urteil. Das Gesetz gesteht dem Anbieter Straffreiheit zu, falls er die illegalen Inhalte auf Wunsch des Urhebers löscht. Der Richter entschied, dass nicht MP3tunes für die illegalen Dateien verantwortlich sei, sondern die Betreiber der Webseiten, auf denen die illegal erworbenen Dateien zu finden sind. Außerdem sei es die Aufgabe der Plattenfirmen, illegalen Dateien aufzuspüren und die genauen Links zur Löschung anzugeben, nicht die der Betreiberseite.

Urheberrechtler sprechen sich dafür aus, dass in den Filehosting-Platformen eine Software implementiert wird, die illegale Dateien bereits beim Upload aufdecken können. Das hier die Dateien durchsucht werden, auch die privaten, ist datenschutzrechtlich jedoch bedenklich, wie Kritiker anführen.

Keine einheitliche Rechtssprechung in Deutschland

In Deutschland gibt es mehrere Urteile, nach denen Filehoster die Aufgabe haben, rechtsverletzende Inhalte herauszufiltern. Allerdings gibt es zwischen den deutschen Gerichten unterschiedliche Auffassungen darüber, wie präzise die Filter sein müssen. Gerichte in Hamburg haben geurteilt, dass eine einfache Text-Filterung und die anschließende Kündigung des Accounts von Wiederholungstätern nicht ausreicht. Der Anbieter RapidShare, gegen das Urteil erwirkt wurde, müsse mehr tun, um Rechtsverletzungen vorzubeugen. Konkrete Maßnahmen hat das Gericht dabei nicht benannt. Andere deutsche Gerichte waren mit den Betreibern der Filehosting-Webseiten nicht so streng.

Die Kreativwirtschaft in Deutschland fordert von Betreiben der Cyberlocker, dass sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Missbrauch ihrer Dienste zu verhindern. Da die Webseiten aber im Detail technisch unterschiedlich aufgebaut sind, werden keine spezifischem Technologien gefordert. Ein reaktives Vorgehen der Betreiber solcher Filehosting-Seiten reiche nicht aus, meint Christine Ehlers von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. "Sie müssen selbst auch aktiv Verantwortung dafür übernehmen, dass ihre Server nicht für Verletzungen des Urheberrechts missbraucht werden."

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