Flüchtlinge in Australien: Abschiebung nach Nauru ist erlaubt

Das Land darf Asylsuchende in den weit entfernten Pazifikstaat schicken, urteilt ein Gericht. Diese Entscheidung gilt auch für Kinder.

Menschen stehen an einem Zaun und sprechen durch den Zaun miteinander

Flüchtlinge auf der Insel Nauru. Foto: ap

CANBERRA ap | Die Abschiebung von 267 Asylsuchenden von Australien auf die entlegene Pazifikinsel Nauru ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtens. Das Oberste Gericht in Canberra wies am Mittwoch die Klage einer Frau aus Bangladesch zurück, wonach die Flüchtlingspolitik Australiens illegal sei.

Die Frau hat infrage gestellt, dass Australien die kleine Pazifiknation dafür bezahlt, damit sie Asylsuchende in Gewahrsam nimmt, die versuchen, die australischen Küsten per Boot zu erreichen. Sie selbst wurde im Januar 2014 nach Nauru geschickt, dann aber sieben Monate später wegen Komplikationen bei einer Schwangerschaft zur medizinischen Behandlung wieder zurück nach Australien gebracht.

Menschenrechtler haben die Regierung aufgefordert, sie und weitere 266 Asylsuchende in Australien bleiben zu lassen. Sie erhielten eine einstweilige Verfügung, wonach sie nicht nach Nauru zurückkehren müssten, bis der Rechtsstreit geklärt sei. Unter ihnen sind 91 Kinder.

Eine Mehrheit der sieben Richter urteilte am Mittwoch jedoch, dass die im August 2013 geschlossene Kooperation der beiden Länder legal sei. Die Richtlinie der australischen Regierung ist, keinen Flüchtling aufzunehmen, wenn er versucht, das Land per Boot zu erreichen.

„Die Rechtmäßigkeit ist die eine Sache, die Moral eine andere“, sagte Daniel Webb, der Direktor des Human Rights Law Centre, das sich um den Fall gegen die Regierung gekümmert hatte. „Es ist vollkommen falsch, diese Leute zu einem Leben in der Schwebe auf einer winzigen Insel zu verurteilen.“ Die Klägerin sei in Tränen ausgebrochen, als ihr erzählt worden sei, dass der Fall verloren sei. Einwanderungsminister Peter Dutton sagte vor dem Urteilsspruch, die Regierung handele im besten Interesse der Asylsuchenden.

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