Flüchtlinge in NRW: Städte kürzen Taschengeld

In NRW verrechnen Kommunen offenbar die Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen mit deren Taschengeld. Abzüge gibt es für Kleidung, Unterkunft und Strom.

Eine Familie läuft mit Reisetaschen über einen Hof

Bekommen Taschengeld minus Lebenshaltungskosten: Flüchtlinge in NRW. Foto: dpa

DÜSSELDORF dpa | Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollen sich einem Zeitungsbericht zufolge einen Teil der Kosten für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge von den Asylbewerbern zurückholen.

So verlange die Stadt Nettetal von einem erwachsenen Asylsuchenden 74,15 Euro für Bekleidung, Unterkunft und Energie, berichtet die Rheinische Post. Das Geld ziehe die Stadt dem Flüchtling von seinem Taschengeld ab.

Neuss behalte 33,50 Euro von jedem erwachsenen Flüchtling für Strom ein. Die Stadt Mönchengladbach verfahre ähnlich. Auch in Mettmann werde das Taschengeld gekürzt. Die Stadt bestreite aber einen solchen Abzug, schreibt die Zeitung.

Sie spreche von einem „nur buchtechnischen Abzug, den die Flüchtlinge nicht wirklich zahlen müssen“. Asylbewerber erhalten ein monatliches Taschengeld von 140 Euro für persönliche Bedürfnisse im Alltag.

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