Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt: Viel Arbeit für viele

Bei der Integration der Neuzuwanderer in den Arbeitsmarkt handle der Berliner Senat planlos, klagt die Opposition.

Eine junge Syrerin in einer Ausbildungsmaßnahme der Brandenburger Handwerkskammer. Foto: DPA

Tut Berlin genug für die berufliche Integration von Flüchtlingen? Oder handelt der Senat konzeptlos? Darüber diskutierte am Donnerstag der arbeits- und integrationspolitische Ausschuss des Abgeordnetenhauses. Anlass war ein Antrag der Linksfraktion, die mehr Unterstützung für Flüchtlinge auf Arbeitssuche fordert.

Gut 50.000 Flüchtlinge hat Berlin 2015 aufgenommen, 12.000 Menschen waren es 2014. Nicht nur Erwerbsfähige, auch die Jüngeren müssen für den Eintritt in den Arbeitsmarkt fit gemacht werden. Dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zufolge sind fünf Jahre nach Zuzug nur 50 Prozent der Flüchtlinge in Beschäftigung. Hindernisse sind etwa nicht ausreichende Deutschkenntnisse oder Probleme bei der Anerkennung der aus den Heimatländern mitgebrachten Qualifikationen.

Wie Berlin das besser machen will, interessierte im Ausschuss vor allem die Opposition. Arbeits- und Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) war nicht erschienen. Ihr Staatssekretär Boris Velter verwies zwar auf fertige Konzepte etwa für die Jugendberufsagenturen, die auch jungen Flüchtlingen offen stünden. Oder die „Lenkungsgruppe“, wo „alle Partner, die Verantwortung tragen“ an der Optimierung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen mitarbeiteten. Dazu gehören Kammern, Jobcenter, Arbeitsagentur, Behörden, Beratungsstellen und Gewerkschaften.

Doch damit verwies er auch auf das, was sich bei Nachfragen als Teil des Problems darstellte: die Vielzahl der Akteure beim Integrationsprozess. So hat die Senatsverwaltung für Bildung mit Berlins Hochschulen Programme für studienwillige Flüchtlinge entwickelt. Ob die diese wahrnehmen können, liegt aber an der Senatsinnenverwaltung. Die hat nach Auskunft eines Vertreters im Ausschuss das generelle Verbot der Aufnahme eines Studiums für Flüchtlinge schon im September aufgehoben. Das erfährt aber nur, wer einen Termin bei der Ausländerbehörde hat. Es sei oft so, „dass wenn sich etwas zugunsten von Ausländern ändert, wir die nicht alle vorladen können“, erklärt dies der Vertreter der Innenbehörde.

Nur ein Berater des Jobcenters ist in der Registrierungsstelle für Flüchtlinge in der Bundesallee eingesetzt, wo auch eine Zweigstelle des Bundesamtes für Flüchtlinge über Asylanträge entscheidet. Dies reiche, weil dort „viele negative Entscheidungen getroffen“ würden, heisst es in einer Stellungnahme des Jobcenters für den Ausschuss. Die längere Bearbeitungsdauer positiv beschiedener Asylanträge und noch eine Behördenträgheit, nämlich die bei der Registrierung von Flüchtlingen durch das Lageso verschafft den Arbeitsmarktintegrationsakteuren also etwas Luft, bevor sie tatsächlich beweisen müssen, was sie können. Der Antrag der Linken wurde im Ausschuss mit der Mehrheit der Regierungsparteien abgelehnt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.