Flüchtlingsgesetz in Israel: Gericht kippt Langzeitinternierung

Erneut muss die Knesset das Flüchtlingsgesetz umarbeiten. Flüchtlinge dürfen laut oberstem Gericht nicht mehr bis zu 20 Monate interniert werden.

Benjamin Netanjahu in der Knesset

Netanjahus Koalition muss das Flüchtlingsgesetz überarbeiten. Foto: dpa

JERUSALEM afp | Der oberste Gerichtshof Israels hat einen Teil eines Gesetzes zum Umgang mit Flüchtlingen gekippt. In einer am Dienstag verkündeten Entscheidung wies das Oberste Gericht zudem die Behörde an, seit mehr als einem Jahr in einem Wüstengefängnis festgehaltene illegale Einwanderer binnen zwei Wochen freizulassen.

Das im Dezember vom Parlament verabschiedete Gesetz sah vor, dass illegale Einwanderer bis zu drei Monate ins Gefängnis gesteckt werden können. Danach konnten sie ins Internierungslager Cholot in der Negevwüste verlegt und dort bis zu 20 Monate ohne Urteil festgehalten werden. Das Gericht stufte diese lange Zeit in seinem Urteil als „unverhältnismäßig“ ein.

Es ist bereits das dritte Mal innerhalb von zwei Jahren, dass das Oberste Gericht Vorschriften zur Inhaftierung illegaler Einwanderer kippt. In Israel leben derzeit rund 48.000 Afrikaner, die fast alle aus Eritrea und dem Sudan stammen, wohin sie nach internationaler Rechtspraxis wegen der dort drohenden Verfolgung nicht abgeschoben werden dürfen. Weil sich viele von ihnen unter ärmlichsten Bedingungen im Süden von Tel Aviv konzentrieren, kommt es dort immer wieder zu Protesten von Anwohnern.

Mit Internierungen und dem Entzug der Arbeitserlaubnis versucht Israel, die Eritreer und Sudanesen zur Ausreise in Drittländer zu drängen. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte Israel zudem im vergangenen Herbst vorgeworfen, mehr als 7000 Eritreer und Sudanesen illegal in ihre Heimat abgeschoben zu haben.

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