Fluggastdaten in der EU: Europa sucht nach Sicherheit

Fluggastdaten sollen fünf Jahre lang festgehalten werden. Innenminister de Maizière ist dafür, Justizminister Maas skeptisch.

Das Speichern von Internetdaten ist tabu, aber Fluggastdaten sind nicht sicher Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Die Europäische Union plant eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten. Die entsprechenden Informationen – wer flog wann mit wem wohin und was aß er dabei – sollen fünf Jahre lang gespeichert werden, auch für innereuropäische Flüge. So sollen unter anderem die Reisewege von Tätern nachvollzogen werden.

Das bekräftigten die EU-Innenminister am Wochenende. Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte das Vorhaben schon vor den Anschlägen von Paris unterstützt, hält aber eine fünfjährige Speicherung für zu lang. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat sich noch nicht deutlich positioniert, aber Skepsis angedeutet.

Das Europäische Parlament hatte die Fluggastdatenspeicherung 2013 abgelehnt. Das Projekt dürfte auch rechtswidrig sein. Denn inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung für Telefon- und Internetdaten als unverhältnismäßig kassiert. Die Grundsätze dieses Urteils gelten auch für eine Flugdatenvorratsspeicherung.

Im November 2014 hat das Europäische Parlament ein Abkommen der EU mit Kanada über die Lieferung von Fluggastdaten gestoppt und dem EuGH vorgelegt. Auf dessen Urteil wollen die Abgeordneten warten, bevor sie dem Drängen der Innenminister nachgeben – das war jedenfalls die Position des Parlaments vor den Anschlägen.

Entwurf für Antiterrorgesetz

Bundesjustizminister Heiko Maaß wird in diesem Monat noch den Referentenentwurf für ein neues Antiterrorgesetz vorlegen. Dabei sollen Vorgaben aus einer Resolution des UN-Sicherheitsrats gegen „foreign fighters“ (ausländische Kämpfer) umgesetzt werden.

Künftig soll in Deutschland nicht nur die Ausbildung in einem Terrorlager strafbar sein, sondern schon der Versuch, dorthin oder in ein Kampfgebiet zu reisen. Außerdem soll die Finanzierung von Terrorstrukturen auch dann strafbar sein, wenn nur geringe Mittel gesammelt oder gespendet wurden. Bisher enthielt Paragraf 89a des Strafgesetzbuches die Schwelle, dass es um „nicht unerhebliche“ Mittel gehen muss.

Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat unterdessen die Geheimdienstzusammenarbeit mit den USA für “unverzichtbar“ erklärt, auch wenn man über die NSA-Methoden durchaus „kritisch sprechen“ könne.

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