Flugzeugkatastrophe Germanwings: Ermittlungsergebnisse zu Copiloten

Andreas L. soll vor dem Erwerb des Pilotenscheins wegen Selbstgefährdung in Behandlung gewesen sein. Hinweise auf ein Tatmotiv gebe es jedoch bislang nicht.

Staatsanwalt Christoph Kumpa informiert in Düsseldorf über den Stand der Ermittlungen. Bild: dpa

DÜSSELDORF afp/dpa | Der Copilot der abgestürzten Germanwings-Maschine ist nach Justizangaben vor mehreren Jahren psychotherapeutisch behandelt worden. Der 27-Jährige habe sich vor Erlangung des Pilotenscheines „über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung“ befunden, erklärte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Montag.

In der Folgezeit und bis zuletzt hätten „weitere Arztbesuche mit Krankschreibungen stattgefunden, ohne dass Suizidalität oder Fremdaggressivität attestiert worden ist“.

Die entsprechenden ärztlichen Dokumentationen wiesen laut Staatsanwaltschaft bislang keine organische Erkrankung bei dem 27-Jährigen aus, der nach bisherigen Erkenntnissen den Absturz der Maschine mit weiteren 149 Menschen an Bord vorsätzlich einleitete. Insbesondere fehle es weiterhin sowohl „an der belegbaren Ankündigung einer solchen Tat“ als auch an einem Tatbekenntnis.

Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Statement außerdem: „Ebenso wenig sind im unmittelbaren persönlichen und familiären Umfeld oder am Arbeitsplatz besondere Umstände bekannt geworden, die tragfähige Hinweise über ein mögliches Motiv geben können.“

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