Flussausbau: Sammelklage gegen Elbvertiefung

Eine Allianz der großen Umweltverbände klagt gegen den Fahrrinnenausbau für den Hamburger Hafen. Die Gewässerqualität dürfe nicht weiter verschlechtert werden.

Autobahn zum Meer: die Elbe von Hamburg aus gesehen in der Abendsonne. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Umweltschutzverbände BUND und Nabu werden, unterstützt vom WWF, gegen die geplante Elbvertiefung klagen. Das kündigten die drei Organisationen, die sich dafür extra zum „Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossen haben, am Dienstag in Hamburg an. Die Klage soll voraussichtlich am 7. Juli beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht werden; Teilaspekte der Klageschrift werden wohl auch dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden.

Um am Ende der juristischen Auseinandersetzung, die mehrere Jahre dauern dürfte, nicht vor vollendeten Tatsachen zu stehen, werden die Verbände zudem im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung ihrer Klage beantragen. Wird sie gewährt, dürfte der Beginn der Elbausbaggerung für etwa vier Jahre gestoppt sein.

Gegen das Europarecht

Zentrales Argument der Klage ist, dass die Ausbaggerung der Elbe europäischem Recht diametral widerspreche. So verbiete die europäische Wasserrahmenrichtlinie jeden Eingriff, der die ökologische Qualität eines Flusses verschlechtere – werde aber immer wieder vom Bund und den Landesregierungen mit dem Hinweis auf das „überwiegende öffentliche Interesse“ an der Vertiefung, Verbreiterung und Begradigung von Flüssen für den Schiffsverkehr ausgehebelt.

Bei der Elbvertiefung soll die Fahrrinne soweit vertieft werden, dass Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 14,50 Metern den Hamburger Hafen anlaufen können. Durch die mehrfache Vertiefung der Fahrrinne hat sich der Fluss verändert:

Der Tidenhub vergrößerte sich zwischen 1870 und heute von 1,50 Metern auf 3,60 Meter.

Die große Wassertiefe trägt dazu bei, dass fast jeden Sommer der Sauerstoffgehalt im Wasser so stark sinkt, dass die Fische drohen zu ersticken.

Die Sedimentation hat sich gewaltig verstärkt, so dass viel mehr Sand und Schlick aus dem Strom gebaggert werden muss, um die Fahrrinne frei zu halten.

Andere Negativbeispiele im Norden seien die geplante Vertiefung der Unterweser und die bereits erfolgte mehrfache Vertiefung der Ems, erläutert WWF-Vorstand Eberhard Brandes. Durch die Ausbaggerungen sei die Ems „drei Gewässergüteklassen herabgestuft und zum Sanierungsfall geworden“, sagt Brandes. Vor allem aufgrund menschlicher Eingriffe seien nur noch zehn Prozent der deutschen Flüsse in einem „guten ökologischen Zustand“, ergänzt Sebastian Schönauer vom BUND. Nabu-Sprecher Jörg-Andreas Krüger ergänzt: „Es ist viel sinnvoller, die Schiffe an die Flüsse anzupassen, als umgekehrt.“

In der Klage gehe es deshalb darum, am Beispiel der geplanten Elbvertiefung zu zeigen, dass Bund und Länder das europäische Umweltrecht im Umgang mit den Flüssen immer wieder mit Füßen treten. Die deutschen Behörden hätten weder im erforderlichen Umfang Alternativen geprüft – etwa eine verstärkte Kooperation der Elbhäfen – noch seien effektive Ausgleichsmaßnahmen für den „erheblichen Eingriff in die Tideelbe“ auf den Weg gebracht worden. Zudem solle das Gericht prüfen, ob die EU-Kommission, die der Elbausbaggerung Ende des vergangenen Jahres bereits zugestimmt hat, von Hamburg wirklich umfassend über alle Konsequenzen informiert worden ist.

Bedenken der Nachbarn

Ursprünglich sollte die Elbvertiefung längst begonnen haben – doch auch die Nachbarländer Hamburgs hatten Bedenken angemeldet. Erst vor wenigen Wochen hat das Vorhaben die letzte politische Hürde genommen. Nachdem Hamburg und Schleswig-Holstein dem Projekt bereits zugestimmt hatten, gab mit Niedersachsen auch der letzte Anrainer grünes Licht, nachdem Hamburg zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen in Aussicht gestellt hatte. Und auch der Bund entschloss sich, die Elbvertiefung als „Aufgabe von nationaler Bedeutung“ zu betrachten.

Nachdem der fast 2.600 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss für die Elbvertiefung von Ende Mai bis zum 7. Juni in allen betroffenen Gemeinden entlang der Elbe auslag, sind noch bis Anfang Juli Klagen beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Betroffen von der Elbvertiefung ist eine 120 Kilometer lange Wasserstrecke zwischen Cuxhaven und dem Containerterminal Hamburg-Altenwerder.

Die Umweltverbände und die Gemeinden entlang der Elbe opponieren schon lange gegen das Vorhaben. Unter anderem fürchten die Bauern im Alten Land eine Versalzung der Elbe und damit der Obstwiesen durch das mehr als 500 Millionen Euro teure Projekt.

Während die Hamburger Grünen die Klage begrüßten und dem Senat vorwarfen, „die ökologischen Risiken der Elbvertiefung zu ignorieren“, bedauerte der Vorsitzende des DGB-Nord, Uwe Polkaehn, „dass die Umweltverbände den Dialog nun in die Gerichte verlagern wollen“. Dies helfe „weder der Arbeit noch der Umwelt“. Die Vertiefung der Elbe sichere Arbeitsplätze in der norddeutschen Region und könne umweltverträglich gestaltet werden.

Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) betonte, er sehe der Klage mit einiger Gelassenheit entgegen, sei er doch von unserer Planfeststellung überzeugt. Von einem Baustopp durch ein Eilverfahren geht Horch nicht aus: „Ich bin weiterhin optimistisch, dass die Bauarbeiten noch in diesem Jahr beginnen können“, sagte er.

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