Forderung des BUND: Volk soll über Autobahnen entscheiden

Der Umweltverband BUND fordert, Bürger an neuen Projekten früher und verbindlicher zu beteiligen. Dafür seien Volksentscheide auf allen Ebenen nötig.

Hier muss man entscheiden, wo es lang geht: Autobahnkreuz Walldorf. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert, die Bürger an der Planung von Infrastrukturprojekten stärker zu beteiligen. Die Behörden müssten die Menschen früher und offener einbeziehen, sagte Verbandschef Hubert Weiger am Montag in Berlin. Zudem sollten sie unabhängige Ombudsleute bestellen. Weiger verlangte auch Volksentscheidungen auf Bundesebene.

Hintergrund ist, dass viele Bürger den politischen Entscheidungen über den Neu- und Ausbau der Infrastruktur misstrauen - und zunehmend auf die Straße gehen, um gegen neue Autobahnen, Schienen oder Stromleitungen zu demonstrieren.

Problematisch sind nach Ansicht des Umweltverbandes die bisherigen Beteiligungsverfahren, die nicht ergebnisoffen seien. Sie dienten vorrangig dazu, längst beschlossene Projekte durchzusetzen. So sei bei der Mediation zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ein Nachtflugverbot zugesagt worden; letztlich sei aber der Flughafen genehmigt worden, ohne dass die Nachtruhe der Anwohner geschützt wurde.

Bisher werden die Bürger meist erst angehört, wenn die Entscheidung über ein Bauprojekt bereits gefallen ist. Wenn die Bürger dann Alternativen fordern, sind diese zumeist mit zusätzlichen Planungskosten, mindestens aber mit Zeitverzögerungen verbunden.

Deshalb will der Umweltverband eine ergebnisoffene Grundsatzanhörung, bei der Bedarf und Standort eines Vorhabens abgeklärt werden. So könnten Verfahren sogar beschleunigt werden, da langjährige politische Auseinandersetzungen vermieden werden könnten, erklärte der Umweltverband.

Letztlich sollen die Bürger und nicht die Verwaltungen bestimmen. "Der BUND schlägt die Einführung eines verbindlichen Volks- und Bürgerentscheides auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene vor." Dafür sei eine Änderung des Grundgesetzes nötig.

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