Fragen & Antworten zum Volksentscheid: Das Kreuz mit dem Wasser

2,4 Millionen Berliner sind am Sonntag dazu aufgerufen, über die Offenlegung der Wasserverträge abzustimmen. 7 Fragen und Antworten zum Volksentscheid.

Am Sonntag sind die Berliner gefragt. Bild: Axel Schmidt, dapd

Worum geht es bei dem Volksentscheid?

Um die Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vor zwölf Jahren. 1999 verkaufte das Land Berlin 49,9 Prozent der Betriebe an die Konzerne Veolia und RWE. Über Jahre waren die Verträge über diesen Verkauf geheim. Erst im Herbst stellte der Senat mehrere hundert Seiten Vertragswerk ins Internet. Zuvor hatte bereits die taz die wichtigsten Papiere veröffentlicht.

Aber wenn die Verträge jetzt nicht mehr geheim sind, wozu gibt es dann den Volksentscheid?

Formal, weil so ein Volksentscheid nicht einfach so zu stoppen ist. Er ist schließlich der letzte Teil eines dreistufigen Verfahrens. Zunächst einmal haben die Unterstützer des Anliegens Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren zu starten. Anschließend mussten innerhalb von vier Monaten mindestens 172.000 gültige Unterschriften zusammenkommen.

Gibt es Verträge, die jetzt noch geheim sind?

Das ist umstritten. Der Senat beteuert, dass er alles veröffentlicht hat, was von den Initiatioren des Volksentscheides gefordert wird. Und die Forderung ist recht eng gefasst: Es geht nur um die Verträge zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern. Um andere bislang noch unveröffentlichte Verträge rund um die Wasserbetriebe - von denen etwa die Nachrichtenagentur dapd am Freitag berichtete - geht es hingegen am Sonntag bei der Abstimmung nicht. Die Initiatoren glauben allerdings, dass auch noch nicht alle Verträge öffentlich sind, auf die sie abzielen.

Warum hat das Abgeordnetenhaus den Entwurf abgelehnt?

Weil darin gefordert wird, dass Vertragsbestandteile, die nicht offengelegt werden, unwirksam werden. Die Regierungsfraktionen argumentieren, dass damit ein Gesetz rückwirkend gelten würde, und das sei verfassungsrechtlich nicht erlaubt.

Warum wollte die Initiative überhaupt eine Offenlegung der Verträge?

Die Wasserpreise stiegen seit der Teilprivatisierung deutlich an - derzeit liegen sie rund ein Viertel höher als im Jahr 1999. Daher wollen sie, dass die Wasserbetriebe wieder zu hundert Prozent Berlin gehören. Theoretisch könnte der Senat sie zurückkaufen - wenn die Privaten zustimmen. Doch das käme die hoch verschuldete Stadt ziemlich teuer. Die Initiative hofft daher auf eine kostengünstigere Variante: Sie geht davon aus, dass in den Verträgen zum Beispiel sittenwidrige Klauseln enthalten sind, gegen die man klagen kann. Die Offenlegung der Verträge soll also lediglich ein Mittel zum Zweck sein.

Und warum gibt es dann noch keine Klagen?

Der Wassertisch argumentiert, dass seine Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten würden. Und so schnell schreibe sich eine Klage auch nicht.

Wie viele Berliner müssen am Sonntag abstimmen, damit der Entscheid erfolgreich ist?

Bei Volksentscheiden in Berlin gibt es ein Zustimmungsquorum. Das heißt: Es muss mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten zustimmen, und es darf nicht mehr Neinstimmen geben. Ein Viertel der Wahlberechtigten, das sind rund 617.000 Berliner. Also so viele, wie bei der letzten Wahl SPD und Linke zusammengenommen wählten.

Muss sich der Senat an das Votum der Berliner halten?

Wenn der Entscheid erfolgreich ist, wird der Gesetzentwurf zum Gesetz. Konsequenzen hat das erst einmal nicht - laut Senat ist ja bereits alles veröffentlicht. Auch ein Scheitern hat keine Konsequenzen: Die Verträge bleiben öffentlich. Interessant wird es, wenn es eine Klage gibt - entweder gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes oder gegen die Verträge.

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