Die Frist für Deutschland, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, läuft um Mitternacht aus. Wenn bis dahin nichts geschieht, will die EU-Kommission klagen.

Ist über die deutsche Trägheit verärgert: EU-Kommissarin Malmström. Bild: dapd
LUXEMBURG rtr | Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung hat die EU-Kommission Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht.
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Die Frist für Deutschland zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung laufe um Mitternacht ab, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Donnerstag in Luxemburg. Deutschland habe dazu jetzt mehrere Jahre Zeit gehabt. „Wenn sie nicht nachgeben, wird das Vertragsverletzungsverfahren fortgesetzt.“
Die EU hatte das Zwangsverfahren gegen Deutschland Ende vergangenen Jahres in Gang gesetzt. Als nächster Schritt droht eine Klage vor dem EuGH, der ein Bußgeld verhängen könnte. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) streiten seit Monaten über die Umsetzung der EU-Richtlinie. Danach müssen die Telekommunikationsfirmen Verbindungsdaten aller Bürger über Telefon oder E-Mail sechs Monate lang speichern.
Leutheusser-Schnarrenberger plädiert für einen sogenannten Quick Freeze. Sie besteht darauf, dass die Daten nicht anlasslos, sondern nur im Verdachtsfall gespeichert werden. Friedrich pocht dagegen auf eine nicht anlassbezogene Speicherfrist für die Daten von sechs Monaten und erhofft sich davon Hilfe für die Verbrechensbekämpfung.
Ein Treffen der FDP-Politikerin mit dem Innenminister vergangene Woche hatte keine Annäherung gebracht. „Wir sehen als Innenpolitiker nicht nur die Notwendigkeit, möglichst schnell die Mindestspeicherfrist zu haben, sondern unter juristischen Aspekten die Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen“, sagte Friedrich vor dem EU-Innenministertreffen in Luxemburg. Der Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger erfülle dies nicht. „Die Kommission erhöht den Druck, das ist normal“, ergänzte er. Er hoffe weiter auf eine Lösung des Streits in der Koalition.
Der EuGH kann gegen Deutschland eine Geldbuße verhängen, die sich nach Berechnungen des Innenministeriums auf 32,5 Millionen Euro belaufen könnte.
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