Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) feiert den 5. Geburtstag. Eine Bilanz und ein Überblick über spektakuläre, kuriose und wichtige Klagefälle.von HEIDE OESTREICH
Solange die Wehrplicht noch weiter im GG besteht, ist das AGG ein Schlag ins Gesicht für jeden Demokraten.
Und es ist eine Unverschämtheit von Frauen Quoten zu fordern solange es keine wirkiche Gleichberechtigung gibt.
Oder wurden die Juden damals auch "positiv" diskrimminiert?
17.08.2011 16:01 Uhr
von Sven89:
Zitat: "weil sie zu einer der im Gesetz genannten sechs Gruppen gehören."
Tatsächlich nennt das Gesetz keine Gruppen, zu denen nur bestimmte Personen gehören könnten. Genannt werden ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. D.h. jedeR kann Opfer von Diskriminierung werden, da zumindest jedeR über eine ethnische Herkunft, Weltanschauung, sexuelle Identität oder ein bestimmtes Alter verfügt.
Mein Problem mit dem AGG ist, dass sich in der Gesellschaft die Vorstellung festgesetzt hat, (wie das obige Zitat aus dem Artikel belegt) es ginge nur um bestimmte, abgrenzbare Personengruppen: Das AGG schützt aber auch Deutschstämmige, Männer, Christen, Heteros... Hierfür fehlt die Sesibilität!
Hätten wir eine wirklich starke, ernstzunehmende Diskriminierung in Deutschland, gäbe es mit Sicherheit kein AGG. Dass dieses Gesetz existiert beweist schon (fast) seine eigene Überflüssigkeit.
Im Übrigen ist das AGG ein zahnloser Papiertiger. JedeR ArbeitgeberIn kann ja ohne weiteres eine Einstellungsentscheidung auf Grundlage der "verbotenen" Kriterien fällen. Er/Sie darf dann halt nur nicht so blöd sein die Entscheidung damit zu begründen sondern muss (irgendwelche) andere Gründe finden.
Demgegenüber wäre eine noch weitergehendere Einschränkung der privatrechtlichen Entscheidungsfreiheit - wie im Artikel gefordert - verfassungsrechtlich sehr bedenklich.
17.08.2011 15:45 Uhr
von Edgar Ehrlich:
Ist die taz etwa kein feministischer Tendenzbetrieb?
17.08.2011 15:25 Uhr
von Aus Haching:
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich sagen, dass es die primäre Auswirkung des AGG ist, dass Transparenz und Ehrlichkeit zurückgegangen sind. Wenn ich keine Anhaltspunkte dafür liefere, warum ich Person X nicht eingestellt habe, kann die Person mich nicht verklagen.
Grundsätzlich ist das AGG verfehlt. Das Recht mir auszusuchen, mit wem ich meine Arbeitszeit verbringen will, kann nicht sinnvoll verrechtlicht werden. Sympathie ist mindestens so wichtig wie Kompetenz, und wenn mir ein Mensch ähnlicher Herkunft wie ich selber sympathisch ist, dann muss ich mich verbiegen, wenn ich jemand anderen nehme.
In großen Unternehmen sind die Chancen karrierebewusster Frauen längst besser als die von Männern, ich kenne ein sehr großes Unternehmen, dass intern ein "Fast-Track"-Programm fährt, wonach jede verfügbare Führungsstelle nach Möglichkeit mit Frauen besetzt wird. Männliche, christliche heterosexuelle Menschen sind eben die einzige Gruppe, für faktisch die kein Schutz gilt.
17.08.2011 12:42 Uhr
von Mein Name:
"Berühmt wurde die Ossi, deren Ossitum nicht als ethnische Zuschreibung zählt und die deshalb das AGG nicht nutzen kann."
Was ist denn bitte "die Ossi" und "Ossitum"? Meinen Sie etwa eine Ostdeutsche? Offensichtlicher und platter kann ein Ressentiment kaum formuliert sein.
Der westliche Judith Butler - Intersektionalitätsfeminismus verbietet die Diskriminierung von Frauen, dunkelhäutigen Menschen und Muslimen (sonst wäre der dunkelhäutige Neger/Bimbo), da wird die Abwertung einfach gegenüber Menschengruppen aus dem Osten vorgenommen (ich glaube das hieß bei Adorno oder Fromm konformistische Revolte). Gegen Diskrimierung zu sein ist halt nur bei manchen Gruppen schick.
Waren Sie beim Schreiben des Artikels betrunken? Und: Schreiben Sie manchmal für die Süddeutsche?
17.08.2011 12:24 Uhr
von NormalBürger:
Ich bin ja mal gespannt, was mit dem ach so tollen AGG passiert, wenn uns die Schwesigs und von der Laiens inclusiver der Brüssel TruppInnen mit der Frauenquote überrollen. Ich wage mal ne Wette: "Das ist selbredend nicht diskriminierend wenn es um Frauenbevorzugung geht."
17.08.2011 11:34 Uhr
von Sabine C.:
Alles beim Alten geblieben, nur versteckter! Solange ich noch, wie vor 3 Wochen geschehen, beim Bewerbungsgespräch in einem evangelischen Krankenhaus in Darmstadt als erste! Frage gefragt werden darf, ob ich mir vorstellen könne in die Kirche einzutreten, solange hat sich hier in Deutschland gar nicht verändert. Erlaubt, weil ja ein "Tendenzbetrieb". Aber finanziert wird dieses Krankenhaus natürlich auch mit meinen heidnischen Steuermitteln! Menschen ohne Religion bzw. Muslime werden von vornheraus hier diskriminiert, aber erlaubt, weil ja ein "Tendenzbetrieb"...
17.08.2011 11:33 Uhr
von ralf:
Was hier überhaupt nicht zu Wort kommt ist die Diskriminierung die durch Kirchen und kirchliche Verbände tagtäglich stattfindet. Trotz fast ausschließlich durch Steuer- und Sozialabgaben finanzierte Stellen hab ich die Tage folgende Ablehnung bekommen: "Für eine Mitarbeit [...] ist die Zugehörigkeit zur Katholische Kirche eine Voraussetzung, da wir ein Tendenzbetrieb sind."
Na Danke!
17.08.2011 11:25 Uhr
von diplom_hartzi:
Weniger kurios, aber nötig wäre ein Diskriminierungsverbot aufgrund des ökonomischen Hintergrundes: Im ALG-II-Regelsatz sind Erwerb und Besitz eines PKW nicht vorgesehen. Wenn man den aber zum Job mitbringen soll, nützt alles Beteuern nichts, dass man den erwerben wird, sobald das EInkommen dies zulässt, man fliegt raus!
17.08.2011 11:21 Uhr
von abby thur:
Das man als Ossi diskriminiert wird, und nichts dagegen tun kann, sollte man ändern. Andersrum sollten auch Westdeutsche klagen dürfen wenn ihnen beim Bewerbungsgespräch klipp und klar gesagt wird,man stellt keine Wessis ein. Nur dieser Fall wird eher selten zutreffen.
Habe es bei Bewerbungsgesprächen im Westen oft erlebt, dass man abgelehnt wird, sobald man den Lebenslauf näher erläutert. Von "Wir stellen generell keine Ossis ein" zu "Wir stellen keine Ossis zu Westgehalt ein" bis zu "Unsere Mitarbeiter sollen aus der Region kommen" alles schon erlebt.
Man wird in Deutschland eben doch aufgrund seinr Herkunft verurteilt.
17.08.2011 11:17 Uhr
von Interessant:
Wenn ich die taz richtig verstehe, dreht sich das gesamte AGG in erster Linie um die Gleichbehandlung von Frauen und erst dann um den Rest der Bevölkerung?
Ach so, der Artikel wurde auch von einer Frau geschrieben! Seltsam, dass nicht Alice Schwarzer als Autorin angegeben wurde.
17.08.2011 11:02 Uhr
von grafinger:
Wie kommt die Verfasserin des Artikels auf die Idee, Frau Eisele habe den Prozess gewonnen? (Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2011/0323/wirtschaft/0031/index.html)
Leserkommentare
18.08.2011 18:18 Uhr
von Sebastian:
Solange die Wehrplicht noch weiter im GG besteht, ist das AGG ein Schlag ins Gesicht für jeden Demokraten.
Und es ist eine Unverschämtheit von Frauen Quoten zu fordern solange es keine wirkiche Gleichberechtigung gibt.
Oder wurden die Juden damals auch "positiv" diskrimminiert?
17.08.2011 16:01 Uhr
von Sven89:
Zitat: "weil sie zu einer der im Gesetz genannten sechs Gruppen gehören."
Tatsächlich nennt das Gesetz keine Gruppen, zu denen nur bestimmte Personen gehören könnten.
Genannt werden ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
D.h. jedeR kann Opfer von Diskriminierung werden, da zumindest jedeR über eine ethnische Herkunft, Weltanschauung, sexuelle Identität oder ein bestimmtes Alter verfügt.
Mein Problem mit dem AGG ist, dass sich in der Gesellschaft die Vorstellung festgesetzt hat, (wie das obige Zitat aus dem Artikel belegt) es ginge nur um bestimmte, abgrenzbare Personengruppen: Das AGG schützt aber auch Deutschstämmige, Männer, Christen, Heteros... Hierfür fehlt die Sesibilität!
Hätten wir eine wirklich starke, ernstzunehmende Diskriminierung in Deutschland, gäbe es mit Sicherheit kein AGG. Dass dieses Gesetz existiert beweist schon (fast) seine eigene Überflüssigkeit.
Im Übrigen ist das AGG ein zahnloser Papiertiger. JedeR ArbeitgeberIn kann ja ohne weiteres eine Einstellungsentscheidung auf Grundlage der "verbotenen" Kriterien fällen. Er/Sie darf dann halt nur nicht so blöd sein die Entscheidung damit zu begründen sondern muss (irgendwelche) andere Gründe finden.
Demgegenüber wäre eine noch weitergehendere Einschränkung der privatrechtlichen Entscheidungsfreiheit - wie im Artikel gefordert - verfassungsrechtlich sehr bedenklich.
17.08.2011 15:45 Uhr
von Edgar Ehrlich:
Ist die taz etwa kein feministischer Tendenzbetrieb?
17.08.2011 15:25 Uhr
von Aus Haching:
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich sagen, dass es die primäre Auswirkung des AGG ist, dass Transparenz und Ehrlichkeit zurückgegangen sind. Wenn ich keine Anhaltspunkte dafür liefere, warum ich Person X nicht eingestellt habe, kann die Person mich nicht verklagen.
Grundsätzlich ist das AGG verfehlt. Das Recht mir auszusuchen, mit wem ich meine Arbeitszeit verbringen will, kann nicht sinnvoll verrechtlicht werden. Sympathie ist mindestens so wichtig wie Kompetenz, und wenn mir ein Mensch ähnlicher Herkunft wie ich selber sympathisch ist, dann muss ich mich verbiegen, wenn ich jemand anderen nehme.
In großen Unternehmen sind die Chancen karrierebewusster Frauen längst besser als die von Männern, ich kenne ein sehr großes Unternehmen, dass intern ein "Fast-Track"-Programm fährt, wonach jede verfügbare Führungsstelle nach Möglichkeit mit Frauen besetzt wird. Männliche, christliche heterosexuelle Menschen sind eben die einzige Gruppe, für faktisch die kein Schutz gilt.
17.08.2011 12:42 Uhr
von Mein Name:
"Berühmt wurde die Ossi, deren Ossitum nicht als ethnische Zuschreibung zählt und die deshalb das AGG nicht nutzen kann."
Was ist denn bitte "die Ossi" und "Ossitum"? Meinen Sie etwa eine Ostdeutsche? Offensichtlicher und platter kann ein Ressentiment kaum formuliert sein.
Der westliche Judith Butler - Intersektionalitätsfeminismus verbietet die Diskriminierung von Frauen, dunkelhäutigen Menschen und Muslimen (sonst wäre der dunkelhäutige Neger/Bimbo), da wird die Abwertung einfach gegenüber Menschengruppen aus dem Osten vorgenommen (ich glaube das hieß bei Adorno oder Fromm konformistische Revolte). Gegen Diskrimierung zu sein ist halt nur bei manchen Gruppen schick.
Waren Sie beim Schreiben des Artikels betrunken? Und: Schreiben Sie manchmal für die Süddeutsche?
17.08.2011 12:24 Uhr
von NormalBürger:
Ich bin ja mal gespannt, was mit dem ach so tollen AGG passiert, wenn uns die Schwesigs und von der Laiens inclusiver der Brüssel TruppInnen mit der Frauenquote überrollen. Ich wage mal ne Wette: "Das ist selbredend nicht diskriminierend wenn es um Frauenbevorzugung geht."
17.08.2011 11:34 Uhr
von Sabine C.:
Alles beim Alten geblieben, nur versteckter! Solange ich noch, wie vor 3 Wochen geschehen, beim Bewerbungsgespräch in einem evangelischen Krankenhaus in Darmstadt als erste! Frage gefragt werden darf, ob ich mir vorstellen könne in die Kirche einzutreten, solange hat sich hier in Deutschland gar nicht verändert. Erlaubt, weil ja ein "Tendenzbetrieb". Aber finanziert wird dieses Krankenhaus natürlich auch mit meinen heidnischen Steuermitteln! Menschen ohne Religion bzw. Muslime werden von vornheraus hier diskriminiert, aber erlaubt, weil ja ein "Tendenzbetrieb"...
17.08.2011 11:33 Uhr
von ralf:
Was hier überhaupt nicht zu Wort kommt ist die Diskriminierung die durch Kirchen und kirchliche Verbände tagtäglich stattfindet.
Trotz fast ausschließlich durch Steuer- und Sozialabgaben finanzierte Stellen hab ich die Tage folgende Ablehnung bekommen: "Für eine Mitarbeit [...] ist die Zugehörigkeit zur Katholische Kirche eine Voraussetzung, da wir ein Tendenzbetrieb sind."
Na Danke!
17.08.2011 11:25 Uhr
von diplom_hartzi:
Weniger kurios, aber nötig wäre ein Diskriminierungsverbot aufgrund des ökonomischen Hintergrundes: Im ALG-II-Regelsatz sind Erwerb und Besitz eines PKW nicht vorgesehen. Wenn man den aber zum Job mitbringen soll, nützt alles Beteuern nichts, dass man den erwerben wird, sobald das EInkommen dies zulässt, man fliegt raus!
17.08.2011 11:21 Uhr
von abby thur:
Das man als Ossi diskriminiert wird, und nichts dagegen tun kann, sollte man ändern.
Andersrum sollten auch Westdeutsche klagen dürfen wenn ihnen beim Bewerbungsgespräch klipp und klar gesagt wird,man stellt keine Wessis ein.
Nur dieser Fall wird eher selten zutreffen.
Habe es bei Bewerbungsgesprächen im Westen oft erlebt, dass man abgelehnt wird, sobald man den Lebenslauf näher erläutert. Von "Wir stellen generell keine Ossis ein" zu "Wir stellen keine Ossis zu Westgehalt ein" bis zu "Unsere Mitarbeiter sollen aus der Region kommen" alles schon erlebt.
Man wird in Deutschland eben doch aufgrund seinr Herkunft verurteilt.
17.08.2011 11:17 Uhr
von Interessant:
Wenn ich die taz richtig verstehe, dreht sich das gesamte AGG in erster Linie um die Gleichbehandlung von Frauen und erst dann um den Rest der Bevölkerung?
Ach so, der Artikel wurde auch von einer Frau geschrieben!
Seltsam, dass nicht Alice Schwarzer als Autorin angegeben wurde.
17.08.2011 11:02 Uhr
von grafinger:
Wie kommt die Verfasserin des Artikels auf die Idee, Frau Eisele habe den Prozess gewonnen?
(Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2011/0323/wirtschaft/0031/index.html)