NPD-Mann Udo Voigt erhält eine Bewährungsstrafe, weil er sich in einer Rede vor der Waffen-SS "verneigte". Bereuen tut er das nicht.von Konrad Litschko
Am 3. Dezember 1952 gab Bundeskanzler Dr. Adenauer vor dem Deutschen Bundestag die Erklärung ab:
„Wir möchten heute vor diesem Hohen Haus im Namen der Regierungen erklären, daß wir alle Waffenträger unseres Volkes, die im Rahmen der hohen soldatischen Überlieferungen ehrenhaft zu Lande, zu Wasser und in der Luft gekämpft haben, anerkennen. Wir sind überzeugt, daß der gute Ruf und die große Leistung des deutschen Soldaten trotz aller Schmähungen während der vergangenen Jahre in unserem Volk noch lebendig geblieben sind und auch bleiben werden. Es muß auch gemeinsame Aufgabe sein, und ich bin sicher, wir werden sie lösen, die sittlichen Werte des deutschen Soldatentums mit der Demokratie zu verschmelzen.“
Zu den Ehrenerklärungen gehört auch ein Brief Konrad Adenauers, den er am 17. Dezember 1952 an Generaloberst der Waffen-SS a.D. Paul Hauser richtete. Dieser lautet:
„Sehr geehrter Herr Generaloberst! Einer Anregung nachkommend, teile ich mit, daß die von mir in meiner Rede am 3. Dezember 1952 vor dem Deutschen Bundestag abgegebene Erklärung für Soldaten der früheren deutschen Wehrmacht auch die Angehörigen der Waffen-SS umfasst, soweit sie ausschließlich als Soldaten ehrenvoll für Deutschland gekämpft haben.
Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung bin ich Ihr gez. Adenauer.“
12.10.2012 16:04 Uhr
von Winfried:
Fritz hat hier Recht. Ich habe die DDR Stasi noch erlebt, weshalb die Linke natürlich tabu ist. Das Urteil erinnert doch sehr an die Unterdrückung in der DDR.
12.10.2012 12:04 Uhr
von this machine:
Wie Sie zur NPD stehen, dürfte klar sein.
12.10.2012 11:07 Uhr
von Fritz:
Na, noch ist Udo Voigt nicht rechtskräftig verurteilt. Der Prozess geht jetzt erst einmal in die Revision. Man kann zur NPD stehen, wie man will, aber Meinungsfreiheit muss kompromisslos gewahrt bleiben. Richter Seifert sollte sich schämen.
Leserkommentare
12.10.2012 20:50 Uhr
von Bernd Ulrich:
Am 3. Dezember 1952 gab Bundeskanzler Dr. Adenauer vor dem Deutschen Bundestag die Erklärung ab:
„Wir möchten heute vor diesem Hohen Haus im Namen der Regierungen erklären, daß wir alle Waffenträger unseres Volkes, die im Rahmen der hohen soldatischen Überlieferungen ehrenhaft zu Lande, zu Wasser und in der Luft gekämpft haben, anerkennen. Wir sind überzeugt, daß der gute Ruf und die große Leistung des deutschen Soldaten trotz aller Schmähungen während der vergangenen Jahre in unserem Volk noch lebendig geblieben sind und auch bleiben werden. Es muß auch gemeinsame Aufgabe sein, und ich bin sicher, wir werden sie lösen, die sittlichen Werte des deutschen Soldatentums mit der Demokratie zu verschmelzen.“
Zu den Ehrenerklärungen gehört auch ein Brief Konrad Adenauers, den er am 17. Dezember 1952 an Generaloberst der Waffen-SS a.D. Paul Hauser richtete. Dieser lautet:
„Sehr geehrter Herr Generaloberst! Einer Anregung nachkommend, teile ich mit, daß die von mir in meiner Rede am 3. Dezember 1952 vor dem Deutschen Bundestag abgegebene Erklärung für Soldaten der früheren deutschen Wehrmacht auch die Angehörigen der Waffen-SS umfasst, soweit sie ausschließlich als Soldaten ehrenvoll für Deutschland gekämpft haben.
Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung bin ich Ihr
gez. Adenauer.“
12.10.2012 16:04 Uhr
von Winfried:
Fritz hat hier Recht. Ich habe die DDR Stasi noch erlebt, weshalb die Linke natürlich tabu ist. Das Urteil erinnert doch sehr an die Unterdrückung in der DDR.
12.10.2012 12:04 Uhr
von this machine:
Wie Sie zur NPD stehen, dürfte klar sein.
12.10.2012 11:07 Uhr
von Fritz:
Na, noch ist Udo Voigt nicht rechtskräftig verurteilt. Der Prozess geht jetzt erst einmal in die Revision.
Man kann zur NPD stehen, wie man will, aber Meinungsfreiheit muss kompromisslos gewahrt bleiben. Richter Seifert sollte sich schämen.