Koalition will mit einer Bundesratsinitiative die Rahmenbedingungen für die umstrittene Funkzellenabfrage klären.
Die Regierungskoalition will an der umstrittenen Funkzellenabfrage für die Verbrecherjagd festhalten und dafür die Rahmenbedingungen konkretisieren. SPD und CDU einigten sich am Mittwoch darauf, die Maßnahme über eine Bundesratsinitiative gesetzlich auf schwere Straftaten beschränken zu wollen. Zudem sollen die Bürger besser informiert werden, sollten sie erfasst worden sein, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.
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Die massenhaften Überprüfung von Handydaten ist umstritten, da vor allem Unbeteiligte betroffen sind. Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix kritisierte jüngst erhebliche Mängel. So sei das „letzte Mittel bei der Polizeiarbeit“ zur Alltagsmaßnahme geworden. Oft fehle eine Begründung. Betroffene seien nicht wie vorgeschrieben informiert worden.
Die Rechtspolitiker Sven Kohlmeier (SPD) und Sven Rissmann (CDU) erklärten, im „Herbst der Entscheidungen“ würden „Grundrechtsschutz und Strafverfolgungsinteresse“ in Ausgleich gebracht. „Vorstellbar ist es, Betroffene über eine Internetseite zu informieren“, sagte Rissmann. Der technische und finanzielle Aufwand müsse nun geprüft werden.
Bei der Abfrage werden anonyme Daten von Mobilfunknutzern in einem bestimmten Gebiet und Zeitraum erhoben. Dazu zählen etwa Rufnummer, Anfangs- und Endzeit von Gesprächen sowie der ungefähre Standort. Die Anschlussinhaber werden erst nach weiteren Anhaltspunkten ermittelt. Laut Polizei ist dies in weniger als einem Prozent der Fall. Zwischen 2009 und Ende Juli 2012 wurde die Funkzellenabfrage in 1.109 Verfahren eingesetzt. In 116 Fällen wurden neue Ermittlungsanhalte gewonnen – ob damit Täter überführt werden konnten, ist jedoch unklar.
dpa
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