Fußballer mit Hakenkreuz-Tattoo: „So etwas geht nur in Sachsen“

Ein Betreuer von Roter Stern Leipzig engagierte sich gegen einen Fußballer mit Hakenkreuz-Tattoo. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft – gegen ihn.

„Unübersehbar“ sei die Hakenkreuz-Tätowierung auf dem rechten Arm gewesen, sagt Carsten G. vom Amateurklubs Roter Stern Leipzig. Bild: Archiv

Vermutlich hat sich Mike L. nichts dabei gedacht, als er nach dem Spiel seiner Mannschaft vom SV Lipsia Eutritzsch gegen die Ü32-Spieler von Roter Stern Leipzig sein Trikot auszog und sich am Rande des Spielfelds erst mal eine Zigarette ansteckte. Heiß war es an diesem Tag im August 2011 und die Anzahl der Duschen in den Katakomben des Sportplatzes im Leipziger Norden begrenzt.

Und so saß der Hobbykicker in kleiner Runde in der Nachmittagssonne und machte sich wahrscheinlich mehr Gedanken über die 0:7-Niederlage seines Teams, als darüber, negativ aufzufallen. Doch für Carsten G., Betreuer der Altherren-Mannschaft des links-alternativen Klubs Roter Stern, tat er genau das.

„Unübersehbar“ sei die Hakenkreuz-Tätowierung auf seinem rechten Arm gewesen, sagt G., dazu in Frakturschrift die Buchstaben W und P – in rechten Kreisen als Abkürzung für White Power, als Bekenntnis zur Vorherschaft der „weißen Rasse“ bekannt.

Carsten G., der für die Mannschaft des Roten Sterns auch eine Internetseite mit Spielberichten und Bildern betreibt, hielt die Szene mit seiner Kamera fest und veröffentlichte das Bild im Netz, „aus Empörung über den Spieler sowie über dessen Mitspieler, die sich augenscheinlich nicht an diesem Bekenntnis stören“, wie G. sagt, und dass, „obwohl sie ihn sicherlich nicht zum ersten Mal so gesehen haben, sondern sich ständig zusammen umziehen oder unter der Dusche stehen“.

Rechtsextreme Durchdringung des Amateursports

Weil an diesem Tag in Leipzig eine Demonstration von Nazis stattfinden sollte, die im Vorfeld verboten wurde, schrieb G. unter das Bild: „Während die Polizei in der ganzen Stadt Faschisten suchte, haben wir in Eutritzsch einen gefunden.“ Der Fund wäre womöglich ein weiterer folgenloser Beweis für die rechtsextreme Durchdringung des Amateursports geblieben, hätte der Rote Stern nicht vorm Rückspiel im März vergangenen Jahres beim Leipziger Fußballverband und beim SV Lipsia interveniert.

Ein bekennender Nazi sei auf ihrem Platz unerwünscht, schrieb der Verein, dessen Spieler und Fans immer wieder von Neonazis attackiert werden, so wie vor zwei Jahren, als fünfzig Nazi-Hooligans in der sächsischen Kleinstadt Brandis Jagd auf Spieler der ersten Mannschaft und deren Anhänger gemacht hatten.

Erst durch das Schreiben entstand Aufmerksamkeit für das bis dahin unbeachtet gebliebene Bild. Während das Sportgericht „keine rechtliche Handhabe“ gegen Mike L. sah, reagierte der SV Lipsia und legte ihm den Vereinsaustritt nahe. L. ist heute nicht mehr im Verein aktiv, wie ein Vereinssprecher auf Nachfrage bestätigte.

Unterstützung fand der Neonazi von ganz anderer, unerwarteter Seite. Nachdem er wegen Veröffentlichung seines Bildes Anzeige erstattet hatte, kam ihm ein Staatsanwalt als williger Vollstrecker zur Hilfe. Er ermittelt seitdem nicht nur wegen des Vorwurfs der Persönlichkeitsrechtsverletzung, sondern auch wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (Paragraf 86a), denn G. habe mit dem Foto ja das verbotene Hakenkreuzsymbol verbreitet.

BGH-Entscheidung

Eine „Überraschung“ sei das Verfahren gegen seinen Mandanten, sagt Jürgen Kasek, Rechtsanwalt von Carsten G., mit aller Vorsicht. „Ich dachte, über die Phase der Ermittlungen gegen Gegner solcher Symbole sind wir hinaus“, sagt der Anwalt und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2007.

Im Verfahren gegen den linken Versand Nix-Gut, der Aufnäher mit durchgestrichenen Hakenkreuzen verkaufte, hatte der BGH entschieden: Die Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen, in der die offene Gegnerschaft zum Ausdruck gebracht wird, ist nicht strafbar.

In der Leipziger Staatsanwaltschaft sieht man das offenbar anders. Während die Ermittlungen gegen G. mit mehreren Vorladungen hartnäckig geführt wurden, ist ein eingeleitetes Verfahren gegen den Träger der Tätowierung nach kurzer Zeit eingestellt worden.

Anwalt Kasek berichtet von einem Gespräch mit dem Staatsanwalt, in dem dieser ihm mitgeteilt habe, es sei nicht ersichtlich, dass viele Personen das Hakenkreuz gesehen hätten, schließlich seien auf dem Foto nur drei weitere Personen abgebildet.

„Es geht um das Prinzip“

Dabei spielt das für die Öffentlichkeit, in der L. das verbotene Symbol präsentierte, „überhaupt keine Rolle“, wie Kasek argumentiert. Dass der Staatsanwalt die Ermittlungen gegen Mike L. inzwischen wieder aufnehmen musste, ist einzig zwei Spielern des Roten Sterns zu verdanken, die eine Einstellung des Verfahrens nicht akzeptieren wollten und nun ebenfalls bezeugten, L. gesehen zu haben.

Gegen Zahlung von 250 Euro wäre auch das Verfahren gegen Carsten G. eingestellt worden, doch das wäre für ihn wie ein Schuldeingeständnis gewesen. „Es geht nicht um das Geld, bei über zwanzig Spielern hätte jeder nur einen Zehner gezahlt, es geht um das Prinzip“, sagt er, der sich als „Verteidiger der Demokratie“ sieht.

Ob der Eifer des Leipziger Staatsanwalts in seinem Fall und die Untätigkeit in Bezug auf den offensichtlichen Nazi L. politisch motiviert sei, möchte G. nicht beurteilen, doch er ist überzeugt: „So etwas geht nur in Sachsen.“ So habe man ja nach den Demonstrationen gegen die Naziaufmärsche in Dresden der vergangenen Jahre sowie den jüngsten Urteilen gesehen, „dass eher gegen links als gegen rechts ermittelt wurde“.

Sein Anwalt pflichtet ihm bei: „In Sachsen wird schon immer mit einer gewissen Unnachgiebigkeit gegen Gegner des Neonazismus ermittelt.“ Dass der Staatsanwalt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen will, kann Kasek zwar nicht nachvollziehen, aber es motiviert ihn auch: „Ich gehe schon mit einem gewissen sportlichen Ehrgeiz in die Verhandlung.“

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