Fussfessel in Berlin: Stalker an der langen Leine

Zum ersten Mal ordnet ein Berliner Gericht das Tragen einer Fußfessel an. Der entlassene Straftäter hatte eine Frau schwer verletzt. Nun klagt er gegen die Maßnahme.

So sieht sie aus, die Fessel. Bild: dpa

Jede Frau, die mit ihm zu tun habe, sei in höchstem Maße gefährdet. Der Ausspruch stammt von einem psychiatrischen Sachverständigen, der Matthias K.* in einem früheren Prozess begutachtet hatte. Wie ein roter Faden zieht es sich durch seine Strafakte: Alle Frauen, die später seine Opfer wurden, hatten mit K. zuvor beruflich oder privat zu tun. Eine Vikarin zum Beispiel, die sich bei einem seiner Gefängnisaufenthalte um ihn gekümmert hatte; eine Studentin, die ihn über eine Annonce kennengelernt hatte und kurzzeitig mit ihm liiert war.

Das Muster war immer das gleiche: Wendeten sich die Frauen von ihm ab, verfolgte sie der zur Cholerik neigende K. mit Psychoterror. Auch wegen Gewalt- und Sexualdelikten ist der Mann vorbestraft. Die letzte Tat, bei der er der Studentin, die ihn verlassen hatte, eine Schere in den Hals gerammt hatte, liegt 15 Jahre zurück.

Seit einer guten Woche befindet sich Matthias K. wieder in Freiheit. Der heute 62-Jährige, der früher als freier Journalist unter anderem Prozesse im Kriminalgericht Moabit beobachtet hatte, ist auf Bewährung aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden. Um seine früheren Opfer zu schützen, hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts entschieden, dass er eine elektronische Fußfessel tragen muss. Es ist das erste Mal, dass ein Berliner Gericht diese Maßnahme bei einem entlassenen Straftäter angeordnet hat.

Noch trägt K. die Fußfessel nicht. Er habe Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, teilte ein Justizsprecher mit. Wenn die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, wird K. in den nächsten Tagen eine Ladung zum Anlegen der Fußfessel erhalten. Das Gerät in der ungefähren Größe eines Handys ist mit einem festen Plastikband am Knöchel befestigt. Es beinhaltet ein Navigationsgerät, einen GPS-Empfänger und einen Sender. Die Montage wird in Berlin im Beisein eines Polizisten von der privaten Sicherheitsfirma Securitas vorgenommen.

Securitas hat einen Kooperationsvertrag mit der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder für die elektronische Fußfessel (GÜL), die im hessischen Bad Vilbel ansässig ist. Die Stelle überwacht seit Anfang 2012 zentral alle Fußfesselträger in Deutschland. Derzeit handele es sich um rund 60 Personen, sagt GÜL-Leiter Klaus-Dieter Amthor. Jeweils zwei Beamte sitzen dort rund um die Uhr vor den Computern, in denen alle Daten der zu überwachenden Personen eingespeist sind. „In der Regel handelt es sich um Probanden, die nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe unter Führungsaufsicht stehen, weil eine Wiederholungsgefahr besteht.“

Das Tragen einer Fußfessel ist immer mit Führungsaufsicht verbunden. Neben Meldeauflagen handelt es sich dabei vor allem um Weisungen, bestimmte Gebiete nicht zu betreten. Die Verbotszonen sind in der Fußfessel einprogrammiert. Eine denkbare Weisung: Der Proband darf München nicht verlassen oder sich Kindergärten und Schulen nicht nähern. Übertritt er die Grenze, vibriert es an seinem Knöchel, gleichzeitig wird in der Zentrale Alarm ausgelöst. „Wir greifen sofort zum Telefon“, sagt Amthor. „Jeder Proband ist verpflichtet, ständig über Handy erreichbar zu sein.“

Matthias K. habe vom Gericht mehrere Weisungen bekommen, sagt Justizsprecherin Lisa Jani. Es handele sich um Meldeauflagen und Abstandsgebote, auch auf frühere Opfer bezogen. Dass es sich dabei um die Studentin handelt, bestätigt Jani nicht. Gerichtssprecher Tobias Kaehne zufolge ist die Fußfessel vor allem angeordnet worden, „weil eine gewisse Gefahr besteht“, dass K. eine Therapeutin angreifen könne. Die Frau habe mit K. während des Vollzugs bei einer Therapie zusammengearbeitet, bis Konflikte aufgetreten seien. Drei Kilometer Abstandsgebot zur Wohnung der Therapeutin und einen Kilometer zu ihrer Arbeitsstelle laute für K. die Vorgabe.

„Zähnefletschend und in rasender Wut“ habe sich K. auf sie gestürzt, hatte die Studentin die Attacke 1998 vor Gericht beschrieben. „Ich bin ausgerastet“, sagte K. seinerzeit. Die Intensität und der Hass, mit denen er Frauen verfolge, die sich seinen Totalitätsansprüchen entzögen, trügen psychopathologische Züge, urteilten frühere Gutachter.

Das Wissen um die Fußfessel nehme früheren Opfern bis zu einem gewissen Grad die Angst, „deshalb ist sie gut“, sagt GÜL-Leiter Amthor. Verhindern könne man Straftaten dadurch aber nicht. Lediglich das „Entdeckungsrisiko ist 100 Prozent“.

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