G20-Verfahren gegen Rote-Flora-Sprecher: „Sang- und klanglos eingestellt“

Nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel wurde gegen vier Sprecher des linksautonomen Zentrums ermittelt. Nun wurde das Verfahren eingestellt. Die CDU ist empört.

Ein Mann steht vor einer Mauer

„Freispruch im Ermittlungsverfahren“: Gegen Andreas Beuth wird nicht mehr ermittelt Foto: dpa

HAMBURG dpa | Rund sieben Monate nach den schweren Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen vier Sprecher der linksextremen Szene eingestellt. Zu den Vorwürfen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und der Billigung von Straftaten habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, sagte Oberstaatsanwalt Carsten Rinio am Montag. Ermittelt worden war gegen Rote-Flora-Anwalt Andreas Beuth unter anderem wegen Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch sowie gegen die Organisatoren der „Welcome to Hell“-Demonstration, Andreas Blechschmidt und Michael Martin. Vierte Beschuldigte war die Sprecherin der Interventionistischen Linken, Emily Laquer.

„Das gegen mich und andere Aktivisten politisch und medial hochgekochte strafrechtliche G20-Ermittlungsverfahren wurde nun sang- und klanglos eingestellt“, schrieb Beuth laut einem Bericht des Hamburger Abendblatts in einer E-Mail an ein linkes Netzwerk. „Das ist ein Freispruch im Ermittlungsverfahren.“

Der Anwalt und Sprecher des linksautonomen Kulturzentrums im Schanzenviertel war ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten, als er unmittelbar nach den schweren Ausschreitungen am 8. Juli in der ARD sagte: „Wir als Autonome und ich als Sprecher der Autonomen haben gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel, wo wir wohnen. Also warum nicht irgendwie in Pöseldorf oder Blankenese?“ Gegen Beuth waren dem Zeitungsbericht zufolge bis Ende Juli 2017 insgesamt 25 Strafanzeigen eingegangen.

Das Verfahren war nach Angaben der Staatsanwaltschaft einzustellen, weil durch den Wortbeitrag keine Straftaten nachträglich gebilligt wurden. Der Beschuldigte Beuth habe vielmehr zu verstehen gegeben, „sich von den gewalttätigen Auseinandersetzungen und Plünderungen im Schanzenviertel zu distanzieren“. Eine nur allgemeine „Sympathie“ für strafbare Handlungen reiche nicht für eine strafrechtliche Verfolgung. „Eine etwaige Billigung von Delikten „in Pöseldorf oder Blankenese“ schied aus, weil entsprechende Straftaten zum Zeitpunkt der Äußerung nicht begangen waren“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Für den innenpolitischen Sprecher der CDU-Bürgerschaft, Dennis Gladiator, ist die Entscheidung „unbegreiflich“. „Beuth ist ein geistiger Brandstifter, der keine Distanz zu linker Gewalt kennt. Er ist als Rechtsanwalt untragbar und eine Schande für seinen Berufsstand“, erklärte der CDU-Abgeordnete und betonte: „Die Flora gehört geschlossen und Beuth vor Gericht!“

Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatte dagegen bereits im Dezember dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel gesagt, die Rote Flora habe bei den G20-Krawallen nach seiner Einschätzung keine aktive Rolle gespielt. Die Demonstration „G20 – Welcome to Hell“ mit rund 12 000 Teilnehmern war am 6. Juli wegen Vermummung zahlreicher Demonstranten und Ausschreitungen von der Polizei am St.-Pauli-Fischmarkt gestoppt worden. Anschließend war es am Vorabend des Gipfeltreffens zu schweren Ausschreitungen gekommen.

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