GAS-STREIT: SWB lässt Kunden weiter klagen

Nach einem BGH-Urteil hat der Oldenburger Energieversorger EWE Rückzahlungen angekündigt. Die SWB lässt dafür weiterhin vor Gericht ziehen

Das nesselbewehrte Ufer der Ochtum ist Landes- und Gebührenerstattungsgrenze Bild: KB

Kein Vorbild für den Bremer Energieversorger SWB ist die oldenburgische EWE. Die hat Anfang der Woche angekündigt, Kunden nach dem jüngsten Gaspreis-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu viel gezahlte Beiträge freiwillig zurückzuzahlen. Die SWB - eine nahezu 100-prozentige Tochter der EWE - hingegen hält daran fest, jeden einzelnen Fall zu prüfen. Sprich: SWB-Kunden müssen für Rückzahlungen vor Gericht ziehen.

Mitte Juli hatte der BGH Preisanpassungsklauseln in EWE-Verträgen für ungültig und Preiserhöhungen damit für unwirksam erklärt. Sie benachteiligten Kunden einseitig. Keine wirklich neue Rechtssprechung: Ähnlich hat der BGH zuvor mehrfach geurteilt, 2009 auch zu Klauseln in so genannten Sonderverträgen der SWB. Eben solche Verträge haben rund zwei Drittel der rund 140.000 SWB-Gaskunden - praktisch jeder, der mit Gas nicht nur kocht, sondern auch heizt. Auf die Frage, ob Kunden Anspruch auf Rückzahlungen haben, gehen die Urteile bislang allerdings nicht ein.

Und darauf beruft sich die SWB. Der BGH habe nur die Gültigkeit der Preisklauseln kritisiert, sagt eine Sprecherin. "Dazu, was rückwirkend zu tun ist, hat man sich nicht geäußert." Deshalb halte man an der "bisher geübten Praxis" fest: Wer Geld zurück will, muss klagen.

Zur Einsicht habe bei der EWE vor allem öffentlicher Druck geführt, sagt die Geschäftsführerin der Bremer Verbraucherzentrale Irmgard Czarnecki. Schnelle Rückzahlungen hatten in Oldenburg Kunden, Bürgerinitiativen und Kommunalpolitiker gefordert, letztere zum Teil auch in ihrer Funktion als EWE-Aufsichtsratsmitglieder. Konditionen der Rückzahlungen will die EWE allerdings erst Ende September mitteilen. "Bei aller Euphorie noch etwas skeptisch" sei sie bis dahin, sagt Czarnecki. Dennoch: Um auch die SWB von Rückerstattungen ohne Gerichtsbeschluss zu überzeugen, "muss es gelingen, ähnlichen Druck wie in Oldenburg zu erzeugen", sagt sie, "auch in der Politik".

Dort hat man wenig Verständnis für den Kurs der SWB. "Verwundert" sei sie über deren "Einzelweg", sagt etwa die Grünen-Energiepolitikerin Maike Schaefer. "Kundenfreundlicher" wäre es, Rückzahlungen unkompliziert abzuwickeln. Die verbraucherpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Inga Nitz, vermutet, die SWB setze darauf, dass vielen Kunden das Geld oder der "lange Atem" für Klagen fehle.

Nitz fordert Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) auf, sich im Aufsichtsrat dafür einzusetzen, dass "auch die Menschen in Bremen ihr Geld zügig zurückbekommen". Günthner hat den einzigen Sitz Bremens in dem Kontrollgremium des einst städtischen Energieversorgers.

Bei der CDU hingegen ermuntert man, weiterhin um Rückerstattungen zu klagen. Von Aufsichtsratsmitglied Günthner erwartet der CDU-Energiepolitiker Frank Imhoff nichts: "Das ist dem doch egal", sagt er.

Günthner selbst will sich nicht äußern. Die Geschäftspolitik der SWB kommentiere er nicht öffentlich, lässt sein Sprecher wissen. In Günthners Partei ist man sich indes sicher, dass er sich im Sinne der Verbraucher engagiert. "Ich gehe fest davon aus, dass er entsprechende Fragen in den Aufsichtsrat einbringt", sagt der SPD-Energiepolitiker Jens Dennhardt. Aber: Letztlich gehe es um unternehmerische Entscheidungen. Man könne der SWB nur "empfehlen", zu prüfen, ob eine einheitliche Strategie mit dem Mutterkonzern nicht sinnvoll sei.

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