Das Verfassungsgericht will sich auf mögliche Klagen gegen den ESM und den Fiskalpakt vorbereiten. Die Richter baten nun Bundespräsident Gauck, die Gesetze nicht zu unterschreiben.

Braucht noch Zeit: Bundesverfassungsgericht. Bild: dpa
KARLSRUHE/BERLIN afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Bundespräsident Joachim Gauck um Aufschub bei der Unterzeichnung des Gesetzes zum Fiskalpakt und Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) gebeten.
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Die Verschiebung um etwa zwei bis drei Wochen sei nötig, um einen von der Linken angekündigten Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen das Vertragswerk prüfen zu können, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Karlsruhe mit. Damit könnte der ESM nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten.
Der Fiskalpakt und der ESM sollen Ende kommender Woche im Bundestag beschlossen werden. Damit die Gesetze in Kraft treten können und völkerrechtlich verbindlich werden, muss sie der Bundespräsident unterzeichnen. Karlsruhe geht der Sprecherin zufolge davon aus, dass Gauck der Bitte entsprechen wird. Einen ähnlichen Aufschub habe es auch bei Eilklagen gegen die Ratifizierung der Verträge zur Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm gegeben.
Die Linke hatte die Klage angekündigt, um damit die Unterzeichnung der Gesetze durch Gauck hinauszuzögern. „Denn mit der Unterschrift des Präsidenten und der ordnungsgemäßen Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden ist das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen“, sagte der Justiziar der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic. Und durch die Ratifizierung würden die Gesetze völkerrechtlich bindend.
Die jetzt zu erwartende Verzögerung stellt nach Ansicht Neskovics aber keine Beeinträchtigung der Hilfe für die Krisenländer dar. Denn bislang stünden noch Gelder aus dem vorläufigen Rettungsfonds EFSF zur Verfügung. Für die Linke geht es bei der Klage auch um die Unabhängigkeit der Politik gegenüber den Finanzmärkten. „Die Frage ist: Schaffen wir uns eine marktkonforme Demokratie oder einen demokratiekonformen Markt“, sagte Neskovic.
@Maria: Bravo und DANKE. ...
Das Bundesverfassungsgericht ist ganz offensichtlich in seinem (neuen) Element und die Große CDU/CSU-SPD-GRÜNEN-FDP-Koaliti ...
Lob und Anerkennung für DIE LINKEN. Sie zeigen als einzige Partei Profil in dieser Frage.
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