Gefälschte Ökoprodukte: Faule Eier vor Ostern

Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Firmen, Millionen Eier illegal als Ökoware verkauft zu haben. Vermutlich ist einer der größten Biolieferanten betroffen.

Sind die jetzt Öko oder Freilandhaltung? Oder vielleicht sogar faul? Bild: dpa

BERLIN taz | Millionen Eier sollen als Bioware verkauft worden sein, obwohl die Landwirte Ökoregeln verletzt haben. Weil die Hennen nicht den vorgeschriebenen Auslauf gehabt hätten, ermittle die Staatsanwaltschaft Rostock gegen vier Betriebe des Erzeugerzusammenschlusses Fürstenhof, meldete der Spiegel am Sonntag.

Der Verdacht: Betrug und Verstoß gegen das Ökolandbaugesetz. Mit 14 Betrieben und 80 Millionen Eiern pro Jahr sei die Gruppe einer der größten Ökoerzeuger Deutschlands. Zu ihren Kunden zählen Ketten wie Rewe, Edeka und Alnatura.

Für Bioeier zahlen Verbraucher zum Beispiel bei Aldi Süd neun Cent – 65 Prozent – mehr als für Eier aus konventioneller Freilandhaltung. Dafür müssen die Ökohühner Futter bekommen, das ohne umweltschädliche Pestizide und Kunstdünger angebaut wurde. Zudem haben sie laut EU-Ökoverordnung mehr Platz im Stall und wie in der Freilandhaltung einen Auslauf von vier Quadratmetern pro Huhn.

Doch gerade bei den Freiflächen gibt es immer wieder Probleme: Entweder sind sie zu klein. Oder einige Quadratmeter liegen zu weit weg vom Stall, sodass die Hühner sie nicht nutzen – weil die Hennen sich aus Angst vor Raubtieren nicht trauen, so weit vom Stall wegzulaufen.

Deshalb verbot Mecklenburg-Vorpommern im März 2013 mehreren Betrieben mit 12.000 angeblichen Ökolegehennen, Eier als Bio zu verkaufen. Von den Vermarktungsverboten war laut Spiegel auch das Gut Dalwitz Ei betroffen, das zu Fürstenhof gehört und gegen das nun ebenfalls ermittelt werde. Besonders pikant: 30 Prozent der Gesellschafteranteile hält der Ökobeauftragte des Deutschen Bauernverbands, Heinrich Graf von Bassewitz.

Niemand weiß vom Ermittlungsverfahren

Sowohl Bassewitz als auch Fürstenhof-Geschäftsführer Friedrich Behrens sagten der taz, ihnen seien keine Ermittlungsverfahren gegen sich oder ihre Betriebe bekannt. Behrens ergänzte aber: „In der heutigen Welt weiß niemand mehr, ob es Ermittlungsverfahren gibt oder nicht, weil die zum Teil gar nicht mehr bekannt gegeben werden.“

Fürstenhof habe „alles korrekt gemacht“, und die Eier von Gut Dalwitz Ei hätten immer als Bioware verkauft werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte laut Nachrichtenagentur dpa, dass vier Ermittlungsverfahren liefen, nannte aber keine Namen. Auf Anfrage der taz war die Pressestelle der Behörde nicht zu erreichen.

Das Agrarministerium von Mecklenburg-Vorpommern hatte am 17. März in der Antwort auf eine parlamentarischen Anfrage des Landtagsabgeordneten Fritz Tack (Linke) geschrieben, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren einstellen wolle, die nach den Vermarktungsverboten vor einem Jahr eingeleitet wurden.

Es blieb am Sonntag unklar, ob damit die mutmaßlichen Ermittlungen gegen Fürstenhof-Betriebe gemeint sind. Doch selbst wenn: Laut Agrarministerium ist geplant, die Verfahren „zur weiteren Ahndung als Ordnungswidrigkeit“ an das Landesamt für Landwirtschaft zu übergeben.

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