Gegen Online-Durchsuchung: Sachsen kippt BKA-Gesetz

Die SPD in Sachsen hat beschlossen, dass ihre Minister der Online-Durchsuchung nicht zustimmen sollen. Damit gibt es im Bundesrat keine Mehrheit für das Gesetz.

Der Landesverband der Jusos in Sachsen stellte einen Antrag gegen schärfere Überwachungsgesetze. Bild: dpa

BERLIN taz Die Online-Durchsuchung kippt. Auf ihrem Landesparteitag in Burgstädt hat die sächsische SPD am Sonntag ihre beiden Minister im schwarz-roten Landeskabinett dazu aufgefordert, dem BKA-Gesetz nicht zuzustimmen. Damit müsste sich Sachsen im Bundesrat enthalten. Es gäbe in der Länderkammer bei der Abstimmung am 28. November keine Mehrheit für das umstrittene Gesetz.

Landesparteichef Thomas Jurk, der auch Wirtschaftsminister und Vize- Ministerpräsident ist, sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Wir sind natürlich an dieses Votum gebunden." Der Antrag war vom Landesverband der Jusos gestellt worden. Sie hatten ihn laut Melanie Giebel, Sprecherin der Sachsen-SPD, bereits im Sommer formuliert, er richtet sich nicht speziell gegen das BKA-Gesetz sondern allgemein gegen schärfere Überwachungsgesetze.

"Wenn man den Antrag aber im derzeitigen Kontext sieht, bedeutet seine Annahme, dass unsere Minister dem BKA-Gesetz nicht zustimmen können", sagte Giebel. Die Mehrheit für den Juso-Antrag sei überwältigend gewesen. Bei der Abstimmung habe es nur 2 oder 3 Gegenstimmen gegeben.

Die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat sind äußerst knapp. Grund: Die Länder, in denen Grüne und FDP regieren, müssen sich wegen des Widerstandes dieser Parteien bei der Abstimmung in der Länderkammer enthalten. Vor der Weigerung der Sachsen-SPD hatten die Gesetzesbefürworter eine hauchdünne Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen.

Doch selbst die Zustimmung von Ländern, in denen große Koalitionen regieren, ist nicht sicher. Wie die taz berichtete, scheinen insbesondere die Sozialdemokraten in Sachsen-Anhalt nicht gewillt zu sein, der Bundesregierung einen sicherheitspolitischen Blankoscheck auszustellen. Man werde das Gesetz "zunächst gründlich prüfen", sagte der Sprecher des Innenministers von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD), der taz.

Die "Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Online-Durchsuchung" müsse ebenso nochmals diskutiert werden wie die "Kompetenzregelungen zwischen Bund und Ländern" bei der Terrorbekämpfung. "Diese beiden Punkte werden Grundlage unserer Prüfung sein", sagte der Ministeriumssprecher.

Auch die SPD-Regierungspolitiker in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wollen sich noch nicht auf ein Abstimmungsverhalten zum BKA-Gesetz festlegen. Dieses werde man gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU erst auf einer Kabinettssitzung wenige Tage vor der Bundesratsabstimmung am 28. November festlegen, hieß es in den dortigen Staatskanzleien und Innenministerien. Diesen Termin will auch die sozialdemokratische Alleinregierung in Rheinland-Pfalz erst abwarten will.

Wahrscheinlicher ist, dass alle bereits am kommenden Montag ihre Karten auf den Tisch legen müssen: Dann nämlich läuft die Frist ab, bis zu der sich die Länder im federführenden Innenausschuss des Bundesrats positionieren müssen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfaktion, Dieter Wiefelspütz, hat indirekt eingeräumt, dass nach dem Votum des SPD-Parteitags in Sachsen ein Scheitern des BKA-Gesetzes absehbar ist. Er sehe die Abstimmung am 28. November zwar mit "großer Gelassenheit", sagte Wiefelspütz der taz. "Es ist aber auch die Anrufung eines Vermittlungsausschusses denkbar", so der Innenpolitiker, der maßgeblich am Entwurf des neuen Polizeigesetzes beteiligt war.

"Ich bin gespannt, wie jetzt die Abstimmung im Bundesrat ausgeht." Ein Vermittlungsausschuss wird nötig, wenn ein vom Bundestag verabschiedeter Gesetzentwurf vom Bundesrat abgelehnt wird. Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, Uneinigkeiten zwischen Bund und Ländern bei Gesetzgebungsverfahren zu klären.

Über die Abstimmung der sächsischen Sozialdemokraten zeigte er sich enttäuscht. Die SPD habe das BKA-Gesetz mit großer Sorgfalt verhandelt. "Wenn man dieses Gesetz ablehnt, dann kann man all unsere Landespolizeigesetze gleich mit einpacken", sagte Wiefelspütz der taz. Falls das Gesetz in der Länderkammer tatsächlich scheitern sollte, sei er aber bereit, über einzelne Punkte noch einmal neu mit dem Koalitionspartner zu sprechen.

Dies könne beispielsweise die so genannte Eilfall-Regelung betreffen. Sie sieht vor, dass der BKA-Chef die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung im Eilfall auch ohne richterlichen Beschluss anordnen kann. "Ich hätte kein Problem, auf den Einzelfall zu verzichten."

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