Geheimdienstchef über „Flügel“: „Das ist offener Rassismus“

Wie Thüringens Verfassungsschutzchef Kramer nun mit „Flügel“-Mann Höcke umgeht und warum er die ganze Landes-AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt.

„Der Flügel verletzt die Menschenwürde.“ Verfassungsschutzchef Stephan Kramer Foto: dpa

taz: Herr Kramer, Ihr Verfassungsschutz stuft den „Flügel“ der AfD nun als klar rechtsextrem ein. Sie haben es in Thüringen direkt mit dessen Anführer Björn Höcke zu tun. Wie gehen Sie damit jetzt um?

Stephan Kramer: Der Flügel ist ein länder­übergreifender Zusammenschluss, ohne konkrete Landes- und Kommunalstrukturen. Daher handelt es sich um ein klassisches Bundesbeobachtungsobjekt im Bereich des Bundesamts für Verfassungsschutz. Aufgrund der Personenüberschneidungen zur Thüringer AfD und wiederholter zentraler Zusammentreffen im Bundesland, haben wir den Flügel ebenfalls bewertet und kommen zum selben Ergebnis wie das Bundesamt. Der Flügel wird mit dem heutigen Tag als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eingestuft und beobachtet.

Damit steht Ihnen das volle Überwachungs­arsenal zur Verfügung. Setzen Sie das jetzt gegen Höcke und die „Flügel“-Anhänger ein?

Schon bei einem Verdachtsfall können wir, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, nachrichtendienstliche Mittel zur Informationsverdichtung einsetzen. Beim erwiesenen Beobachtungsobjekt gilt dies erst recht. Im Fall von Landtagsabgeordneten sind wir in Thüringen aber per Gesetz verpflichtet, vor dem Einsatz solcher Mittel die Landtagspräsidentin zu informieren. Und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 ist auch die Mandatsausübung vor dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel geschützt. An diese Regelungen halten wir uns selbstverständlich und prüfen sorgfältig die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel.

ist seit 1. Dezember 2015 Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes. Dem Dienst wird vorgeworfen, die Entstehung des NSU über seine V-Leute begünstigt und ein Auffinden der Untergetauchten behindert zu haben. Kramer, 1968 geboren, war von 2004 bis 2014 Generalsekretär des Zentralrat der Juden.

Wird Björn Höcke nun beobachtet – oder nicht?

Grundsätzlich beobachten wir keine Einzelpersonen, sondern Personenzusammenschlüsse. Und zu operativen Maßnahmen äußere ich mich nicht.

Was macht Höckes Flügel so gefährlich für die Demokratie?

Der Flügel propagiert offenen Rassismus, er macht Migranten und Muslime verächtlich und verletzt deren Menschenwürde, er verfolgt einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff und vernetzt sich ungeniert mit Rechtsextremen. All dies richtet sich gegen die Verfassung, und dieser Kurs hat sich in den vergangenen Monaten noch verschärft.

In Thüringen gehen Sie noch einen Schritt weiter als das Bundesamt: Sie stufen den ganzen AfD-Landesverband als extremistischen „Verdachtsfall“ ein.

Ja. Unsere wichtigste Aufgabe bleibt es nun, aufzuklären, ob der Flügel mit seinen Thüringer Führungspersonen und den zentralen Veranstaltungen in Thüringen, den Landesverband der AfD maßgeblich bestimmt und dies gegebenenfalls rechtssicher nachzuweisen.

Der Flügel ist längst auch ein Machtfaktor in der Bundespartei. Müsste nicht die AfD als Ganzes beobachtet werden?

Ich bitte um Verständnis, wenn ich mich in dieser Bewertung zunächst auf meine Aufgaben in Thüringen konzentriere. Unsere Arbeit hier und im Verbund geht natürlich weiter.

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