Die rechtsextreme Partei veröffentlicht ein Geheimpapier zum geplanten Verbotsverfahren gegen sie. Kam das Dokument von einer linken Website?von Jasmin Kalarickal

Man sehe dem Verbotsantrag gelassen entgegen, provoziert die NPD die Richter in Karlsruhe. Bild: dpa
Die NPD feiert sich gerade. Am Dienstag veröffentlichte die rechtsextreme Partei auf ihrer Homepage die Kurzfassung eines geheimen Dokuments, das Bund und Länder für ein neues Verbotsverfahren zusammengetragen hatten.
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In einer Pressemitteilung mit dem Titel „Friedrichs Liste“, bezeichnete die NPD die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe als „schlechten Witz“. Sie schaue dem Verbotsantrag auch nach der Materialsichtung gelassen entgegen, hieß es.
Wie genau die Dokumente an die NPD gelangten, ist bislang unklar. Die Partei gab an, ihr seien die Dokumente zugespielt worden. Jedoch wurden die Papiere bereits am Montagabend anonym auf dem alternativen Mediennetzwerk „Indymedia linksunten“ veröffentlicht.
Dass damit der NPD in die Hände gespielt wurde, befürchtet „Indymedia linksunten“ allerdings nicht. „Wir sind überzeugt, dass Geheimhaltung von Informationen, wie sie vom Staat und seinen Behörden betrieben wird, in einem grundsätzlichen Widerspruch zu Transparenz und autonomem Handeln steht“, äußert sich das Netzwerk auf Anfrage der taz.
Auch die Innenexperten von SPD und Linken, Michael Hartmann und Ulla Jelpke, reagierten gelassen auf den angeblichen Coup der NPD. „Wenn die Fakten in der Sammlung zutreffen, bleiben die Vorwürfe genauso gültig“, sagte Hartmann der Saarbrücker Zeitung.
Auch Jelpke betonte, dass sich die NPD ohnehin schon gedacht haben wird, „welche ihrer verfassungsfeindlichen Tiraden“ gegen sie verwendet würden. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hingegen sieht die Provokation der NPD weniger gelassen. „Die NPD wird ein überragendes Interesse daran haben, die Antragsteller immer wieder vorzuführen“, sagte er der Frankfurter Rundschau.
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Leserkommentare
22.02.2013 11:17 | Jan Engelstädter
Herrn Bosbach ist zuzustimmen, nur leider ist seine Aussage trivial: Jeder Angeklagte darf seinen Ankläger "vorführen" - we ...