Gemeinden rund um BBI: Mit Klagen gegen die Routen

Bürgerinitiativen in betroffenen Gemeinden sehen keinen Grund, ihren Einspruch zurückzuziehen. Im Gegenteil: Es sind noch weitere geplant.

Flughafen-Anrainer sehen diese Spezies lieber am Boden als in der Luft Bild: dpa, Bernd Settnik

Zukünftig vom Fluglärm betroffene Gemeinden wollen sich mit weiteren Mitteln gegen den neuen Großflughafen in Schönefeld wehren. So kündigte die Bürgerinitiative (BI) aus Rangsdorf an, bei der Europäischen Union Beschwerde gegen die Flugrouten einzulegen. Der Grund: Die neuen Routen führten nahe an einem Vogelschutzgebiet entlang.

Die Deutsche Flugsicherung hatte am Montag auf der Sitzung der Fluglärmkommission einen neuen Routenplan vorgelegt. Demnach wird unter anderem Potsdam weitgehend vom Lärm überfliegender Maschinen verschont bleiben, auch Zeuthen und Erkner profitieren. In Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf könnte es jedoch deutlich lauter werden als erwartet. Die Pläne für die Routen gehen nun an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, dass es noch größere Änderungen gibt, ist jedoch nicht zu erwarten.

Für Robert Nicolai, Gemeindevertreter und Vorsitzender der Rangsdorfer BI, haben die neuen Vorschläge die Situation eher verschlechtert: "Die entsprechende Route ist etwa zwei Kilometer dichter an das Vogelschutzgebiet gelegt worden." Bislang habe sich keine Behörde dafür zuständig erklärt, daher werde man in den nächsten zwei Wochen Beschwerde in Brüssel erheben. Falls das nicht wirke, sei man mit Verbänden in Kontakt, um gegebenenfalls zu klagen. Zudem werde die bereits eingereichte Klage gegen das Planfeststellungsverfahren aufrechterhalten.

Markus Peichl von der Potsdamer BI sieht es grundsätzlicher: "Bei den Klagen geht es um die Frage, ob man mit solchen Methoden einen Flughafen durchdrücken kann." Damit bezieht er sich auf die im Planfeststellungsbeschluss angenommenen Routen, die in gerader Linie von den Start-und-Lande-Bahnen wegführten - obwohl schon damals hätte klar sein müssen, dass diese nicht realisierbar sein würden. Die zuständigen Stellen hatten später argumentiert, dass die im Planfeststellungsbeschluss angegebenen Routen lediglich hypothetisch zu verstehen gewesen seien - das will Peichl nicht gelten lassen. Das Urteil sei daher auch eine Referenz für die Planung anderer Großprojekte.

In Kleinmachnow wartet man derweil noch auf die Entscheidung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung. Dann, wenn die Routen endgültig feststehen, wird aus dem Kreis aus der Bürgerinitative eine weitere Klage gegen den Verlauf der Routen eingereicht werden. Bereits beim Gericht liegt eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Vorläufigen Rechtsschutz gibt es aber bei keiner der Klagen: Die Inbetriebnahme des Flughafens, der derzeit für Juni 2012 geplant ist, werden sie also nicht verzögern. Laut Peichl wurden insgesamt ein gutes Dutzend Klagen aus verschiedenen Gemeinden eingereicht.

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