Geplante Mietpreisbremse: Ausnahmen für Neubauten

Die gesetzliche Preisbremse soll gegen steigende Mieten helfen. Justizminister Maas geht nun auf die Kritik der Union ein. Er ist zu Änderungen bereit.

Neubauten könnten von der Mietpreisbremse verschont bleiben. Bild: dpa

BERLIN dpa | Bei der geplanten Mietpreisbremse der schwarz-roten Bundesregierung zeichnen sich mehr Ausnahmen ab als bisher vorgesehen. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte: „Wir können darüber diskutieren, Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen.“ Der ursprüngliche Entwurf sieht dies nur für erstmalige Vermietungen neu gebauter Wohnungen vor. „Wir wissen, dass zurzeit viel in den Wohnungsbau investiert wird. Diese Investitionsbereitschaft wollen wir erhalten“, sagte der Minister.

Die Bremse sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. In welchen Gebieten dies greift, sollen die Bundesländer für fünf Jahre festlegen können. Drastische Mietsprünge gibt es vor allem in vielen Großstädten und Universitätsstädten. Aus der Union und von Hauseigentümern war mehrfach Kritik an den Plänen laut geworden. Der Gesetzentwurf wird derzeit in der schwarz-roten Koalition abgestimmt.

Maas sagte, das Vorhaben sei auf einem guten Weg. „Wir wollen, dass der Zeitplan eingehalten wird, und die Mietpreisbremse wie geplant im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten kann.“ Er gehe davon aus, dass der Entwurf in den Wochen nach der parlamentarischen Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden könne.

In der Koalition werde auch darüber gesprochen, dass sowohl das Gesetz als auch die darauf entstehenden Verordnungen der Länder jeweils für fünf Jahre gelten sollen. „Ich halte es für richtig, nach fünf Jahren zu evaluieren, wo das Instrument genutzt worden ist und welche Wirkungen es hatte“, sagte Maas.

Der Minister verteidigte die Pläne gegen Kritik. „Was wir vorgelegt haben, ist ein vernünftiger Mittelweg, mit dem alle leben können.“ Außerordentliche Renditen für Geldanleger gebe es im Wohnungsmarkt nur, wenn die Mietpreise weiter sehr stark anziehen. „Wohnungen können aber nicht wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Wohnungen sind ein Zuhause für Menschen.“ Der Wohnungsmarkt sei daher „der völlig falsche Platz für die Fantasien von reinen Profitmaximierern“.

Maklerkosten neu verteilen

Die ebenfalls vorgesehenen Änderungen bei Maklerkosten seien eine Frage der Gerechtigkeit: „Wir wollen, dass in Zukunft derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt hat - und nicht immer automatisch der Mieter.“ Oft bekämen Mieter die Kaution ihrer vorigen Wohnung erst Monate später zurück. „Wenn sie dazu wie bisher automatisch die Maklerkosten für die neue Wohnung tragen müssen, kommt einfach zu viel zusammen.“

Zu Forderungen des Landes Berlin und des dortigen Justizsenators Thomas Heilmann (CDU), das Bestellerprinzip für Maklerkosten auch auf Hauskäufe auszudehnen, äußerte sich Maas zurückhaltend, aber gesprächsbereit. „Bei der Miete ist das Problem drängender. Es sind weit mehr Menschen betroffen“, sagte er. „Und es sind meistens auch Menschen betroffen, die weniger Geld haben als jemand, der eine Wohnung kaufen kann." Wenn die Union dies wolle, könne man aber auch darüber jederzeit reden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.