Geplantes Gesetz zu Patientenrechten: Bayern fordert Entschädigungsfonds

Den Opfern von Ärztefehlern will Bayern mit einem Entschädigungsfonds helfen. Gesundheitsminister Bahr (FDP) widerspricht. Er fürchtet mehr Bürokratie.

Jeder macht mal Fehler: Eine 17 Zentimeter lange Schere wurde bei der Operation in Australien vergessen. Bild: ap

MÜNCHEN dpa | Beim geplanten Gesetz für mehr Patientenrechte dringt Bayern auf Änderungen. Der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) will im Gesetzgebungsverfahren einen Entschädigungsfonds erreichen, aus dem Opfer von Ärztefehlern geholfen werden kann - auch wenn dem Mediziner der Fehler nicht letztgültig nachgewiesen ist. Dies fordert auch die Opposition im Bundestag. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) lehnt so einen Fonds strikt ab.

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt“, sagte Huber in München. Bayern sehe aber Nachbesserungsbedarf: „Von zentraler Bedeutung ist ein Patientenentschädigungsfonds auf Bundesebene, aus dem Patienten unbürokratisch unterstützt werden können.“ Bayern werde seine Änderungsvorschläge im weiteren Verfahren einbringen.

Bahr hatte gesagt, dass ein Entschädigungsfonds der Rechtssystematik widerspreche. „Die Solidargemeinschaft darf nicht herangezogen werden, wenn ein Arzt einen Schaden verursacht hat.“ Zudem bräuchte ein Fonds ein eigenes Antragsverfahren und mehr Bürokratie.

Nach jahrelangen Debatten hatte das Bundeskabinett am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, in dem die Patientenrechte gebündelt und gestärkt werden sollen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.