Geplantes Integrationsgesetz: Neue Regeln für Flüchtlinge stehen

Die große Koalition hat sich auf einen Entwurf für das neue Integrationsgesetz geeinigt. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

auf einer Schultafel steht mit Kreide geschrieben: „Deutsch lernen! Viel Erfolg“

Deutsch lernen – wer das nicht tut, muss mit Nachteilen rechnen. Foto: dpa

MESEBERG afp | Auf die Eckpunkte des Integrationsgesetzes hatte sich die große Koalition bereits Mitte April verständigt: Flüchtlingen soll der Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erleichtert werden, zugleich drohen Sanktionen bei mangelndem Integrationswillen. Rechtzeitig zur Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg räumten Union und SPD letzte Streitpunkte bei der Niederlassungserlaubnis und den Wohnsitzauflagen für schutzberechtigte Migranten aus. Am Mittwoch will das Kabinett das Gesetz beschließen.

Welche Auflagen gelten für Flüchtlinge bei der Wahl des Wohnsitzes?

Die Bundesregierung will für eine gleichmäßigere Verteilung von Flüchtlingen sorgen, um soziale Brennpunkte in den Ballungszentren zu vermeiden. Der Entwurf zum Integrationsgesetz sieht dafür sowohl positive als auch negative Wohnsitzauflagen vor. Im ersten Fall kann der Staat den Betroffenen für einen Zeitraum von drei Jahren vorschreiben, an welchem Ort sie wohnen müssen.

Im zweiten Fall darf der Staat den schutzberechtigten Migranten auch ausdrücklich verbieten, an einen bestimmten Ort zu ziehen, „insbesondere wenn zu erwarten ist, dass der Ausländer Deutsch dort nicht als wesentliche Verkehrssprache nutzen wird“. Allerdings gelten Ausnahmen für Flüchtlinge, die einen festen Job oder eine Lehrstelle vorweisen können.

Gibt es eine Pflicht bei den Integrationskursen?

Die Integrationskurse als das „staatliche Kernangebot zur nachhaltigen sprachlichen und gesellschaftlichen Integration“ sollen ausgebaut werden. Vorgesehen ist, die Wertevermittlung in den Kursen von 60 auf 100 Stunden aufzustocken. Die Wartezeiten bis zum Zustandekommen eines Kurses sollen von bisher drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt werden. Die Flüchtlinge sind zur Teilnahme verpflichtet – sonst droht eine Kürzung von Sozialleistungen.

Wie werden Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt vorbereitet?

Die Bundesregierung will Flüchtlinge mit Beschäftigungsangeboten an den deutschen Arbeitsmarkt heranführen. Geplant ist dafür die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Ein-Euro-Jobs aus Bundesmitteln. Die sogenannte Vorrangprüfung, laut der ein Job zunächst einem Deutschen oder EU-Bürger anzubieten ist, soll für drei Jahre bei Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt werden – allerdings nur in Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit.

Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem eine Bleibegarantie während einer dreijährigen Ausbildung sowie ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre bei einer Beschäftigung nach dem Berufsabschluss. Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive und andere schutzberechtigte Zuwanderer sollen einfacher Leistungen der Ausbildungsförderung erhalten können.

Wann dürfen sich Flüchtlinge in Deutschland dauerhaft niederlassen?

Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis soll nach dem neuen Gesetz nur dann erteilt werden, wenn der anerkannte Flüchtling bestimmte Integrationsleistungen erbracht hat. Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht nach fünf Jahren ist, dass die Migranten ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen überwiegend selbst bestreiten. Außerdem müssen sie hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen können, was dem Sprachniveau A2 entspricht.

Flüchtlinge, die besonders gut integriert sind, können dem Gesetzentwurf zufolge bereits nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Dazu müssen sie eine „weit überwiegende Lebensunterhaltssicherung“ sowie das Beherrschen der deutschen Sprache auf dem sehr fortgeschrittenen Niveau C1 vorweisen.

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