Geplantes Protestcamp gegen Rheinmetall: Richter kippen Verbot der Kölner Polizei
Das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ darf doch seine Zelte am Fuße des Fernsehturms der Domstadt aufschlagen. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Das Polizeipräsidium Köln hatte das Camp mit Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt. Einen Eilantrag des Veranstalters gegen das Verbot hatte das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. In einem unanfechtbaren Beschluss änderte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab.
Vorgesehen sind laut Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen. Davon gehe keine Gefahr aus, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Wenn der Veranstalter zu Blockaden gegen rüstungsrelevante Einrichtungen im Kölner Stadtgebiet außerhalb des Campgeländes aufrufe, dann müssten sich mögliche polizeiliche Maßnahmen gezielt gegen diese Aktionen richten.
Das Gericht sehe entgegen dem Polizeipräsidium den angegebenen Zweck des Protestcamps nicht als vorgeschoben und auch nicht als wahres Ziel gewaltsame Aktionen und andere Störungen der öffentlichen Sicherheit. Für das Camp werden nach Angaben des Gerichts etwa 500 Teilnehmer erwartet.
Das Polizeipräsidium hatte bei seinem Verbot vergleichbare Camps in Kassel und Kiel angeführt, bei denen es zu rechtswidrigen Blockaden, Sachbeschädigungen und Widerstand gegen Polizeibeamte gekommen war.
Das Bündnis wirft dem Rüstungskonzern Rheinmetall vor, Länder wie Israel, Saudi-Arabien oder Bahrain mit Waffen auszustatten, die gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt würden. Es hatte auch zu einem Protest an der Villa des Rüstungskonzernchefs aufgerufen.
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