Gericht über „Dublin-Verfahren“: Abschiebung nach Italien ist möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Abschiebung von Flüchtlingen nach Italien zulässig. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Bild: reuters

STRASSBURG kna | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines somalischen Asylbewerbers gegen das sogenannte Dublin-Verfahren zurückgewiesen. Die Straßburger Richter billigten am Donnerstag die Entscheidung der niederländischen Asylbehörden, den 20-Jährigen nach Italien zu überstellen.

Anders als von diesem angeführt, drohe ihm in Italien keine unzumutbare Behandlung, so die Begründung. Die „Struktur und Gesamtsituation“ des italienischen Flüchtlings- und Asylbewerberaufnahmesystems seien kein genereller Grund, eine Überstellung im Zuge des sogenannten Dublin-Verfahrens zu verbieten.

Der Somalier hatte sich gegen die europäische Rechtspraxis des Dublin-Verfahrens gewandt, Asylbewerber in das europäische Land zurückzuschicken, das sie zuerst erreicht haben. Im Fall einer ähnlichen Klage einer afghanischen Flüchtlingsfamilie mit sechs Kindern hatte Straßburg im November 2014 eine Überstellung nach Italien noch abgelehnt. Die Situation des „jungen Somaliers ohne weitere Familienangehörige“ sei nun aber anders zu bewerten.

Zudem betonte der Menschenrechtsgerichtshof, das italienische Asylverfahren sei nicht mit dem griechischen zu vergleichen. Die Überstellung einer Flüchtlingsfamilie von Belgien nach Griechenland hatte der Gerichtshof 2011 mit Verweis auf schlechte Bedingungen in Griechenland abgelehnt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.