Gericht verurteilt "Schottern"-Unterstützer: Jetzt wird abgestottert

Gotthilf Lorch unterschrieb den Aufruf zum Schottern, nun wurde er verurteilt. Obwohl Hunderte unterschrieben, ist das der einzige Fall, der vor Gericht landete.

Könnte stimmen: Bald kein Schotter mehr da? Bild: dapd

BERLIN taz | Gotthilf Lorch ist gleich ein gutes Beispiel: Dass der 50-jährige Mann ein harter Schotter-Aktivist sein könnte, liegt fern. Der gehbehinderte Sozialarbeiter aus Tübingen sitzt im Elektrorollstuhl. Doch ob er es in jenem Protestjahr 2010 im niedersächsischen Wendland in den Wald schaffte, um dort die Bahngleise zu unterhöhlen – darum geht es hier auch nicht.

Gotthilf Lorch unterschrieb im Internet im Vorfeld der Proteste eine Unterstützerliste, deren Unterzeichner sich zum Schottern bekannten. Aufruf zu einer Straftat – dafür wurde er am Donnerstag verurteilt. Es ist das erste Urteil gegen einen Unterzeichner.

Knapp 1.800 Ermittlungsverfahren hatte die Lüneburger Staatsanwaltschaft 2010 aufgenommen als das linksradikale Spektrum mit der Kampagne "Castor? Schottern!" ein neues Protestformat der massenhaften Gleisunterhöhlung beim Castortransport im Wendland einführte. Die Kampagne sorgte für viel Aufmerksamkeit.

Gotthilf Lorch war damals nicht im Wald. Er argumentierte vor dem Lüneburger Amtsgericht, er habe mit seinem Namen lediglich seine Solidarität zum Ausdruck bringen wollen. Zu einer Straftat habe er niemanden aufgerufen.

Das sah das Gericht anders und verhängte eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 25 Euro. Gegenüber der taz sagte der zuständige Richter, er habe bei der Abwägung wohlwollend berücksichtigt, dass es sich in der Sache inhaltlich „um ein nachvollziehbares, zu billigendes gesellschaftliches Gesamtanliegen“ gehandelt habe. Darüber dürfen sich die Schottererfreunde nun freuen.

Viele von ihnen könnten aber noch Post bekommen. Zwar wurden inzwischen rund 450 Verfahren eingestellt, weil Verdächtige nicht zu ermitteln waren oder sich reuig zeigten. Über 1.000 Verfahren sind jedoch noch offen. Mit Gerichtsverfahren muss aber nur rechnen, wer sich im Nachhinein nicht von dem Aufruf distanziert und die Zahlung einer freiwilligen Spende oder Geldstrafe verweigert.

Damit zeigt die bisherige Bilanz der Staatsanwaltschaft auch: Von 450 bearbeiteten Verfahren landete nur ein Fall vor Gericht: Weil der Angeklagte erstens offen eingestand, seinen Namen auf die Liste gesetzt zu haben und somit die Beweislage klar war – und weil er dies zweitens auch richtig fand. Beim Großteil der Unterstützer sah das offenbar anders aus. Entweder verweigerten sie die Aussage – oder sie gaben sich beschämt.

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