Gericht zu Googles Kundendaten: FBI darf mitlesen

Auch ohne konkreten richterlichen Beschluss muss Google in den USA FBI-Anfragen zu Kundendaten bearbeiten. Die Praxis ist höchst umstritten.

Hier landen die Nutzerdaten: FBI-Hauptquartier in Washington. Bild: ap

SAN FRANCISCO ap | Suchmaschinenbetreiber Google muss der amerikanischen Bundespolizei FBI weiter auch ohne richterlichen Beschluss auf Anfrage Kundendaten zur Verfügung stellen. Das entschied eine Bundesrichterin in San Francisco. Sie ließ Verfassungsbedenken von Google nicht gelten. Die Anordnung gilt zunächst, bis ein Berufungsgericht in der Sache entscheidet. Von Datenschützern kam Kritik, da die Entscheidung eine höchst umstrittene Praxis stützt.

Das FBI fordert in eigenem Ermessen mit sogenannten Nationalen Sicherheitsschreiben Daten von Telekommunikations- und Internetfirmen sowie Banken und anderen Institutionen an. Den Unternehmen ist es bislang verboten, den Empfang solcher Schreibens öffentlich zu machen. Auch die Kunden, deren Daten weitergegeben werden, dürfen nicht informiert werden.

Die Praxis basiert auf dem sogenannten Patriot Act, den der US-Kongress nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen hatte. Im Jahr 2011 forderte die Bundespolizei mit 16 511 „Sicherheitsschreiben“ Informationen über 7201 Personen an.

Die Anordnung von Bezirksrichterin Susan Illston erging bereits am Dienstag in einem nichtöffentlichen Verfahren. Die Nachrichtenagentur AP erhielt die Gerichtsakten am Freitag. Konkret geht es um 19 Sicherheitsschreiben, die Google anficht. Aus den Akten geht nicht hervor, welche Informationen das FBI genau damit angefordert hat, auch nicht, über wen.

Bürgerechtler enttäuscht

Die Richterin entschied, dass Google bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts die geforderten Informationen liefern müsse, wenn die Firma nicht einen Formfehler des FBI nachweisen könne. Nach eidesstattlichen Versicherungen von zwei FBI-Beamten entschied die Richterin, dass mindestens 17 der 19 Sicherheitsschreiben in Ordnung seien. Bei den beiden anderen forderte sie zusätzliche Informationen an. Google könnte den Spruch der Richterin anfechten. Das Unternehmen lehnte eine Stellungnahme ab.

Die Electronic Frontier Foundation äußerte sich kritisch über die Entscheidung. Die Stiftung hatte im März bei derselben Richterin in einem anderen Verfahren gegen die Sicherheitsschreiben ein kritisches Urteil erreicht. Damals entschied Illston, die Klausel, dass die Briefe geheim gehalten werden müssen, sei ein Verstoß gegen die Presse- und Meinungsfreiheit.

„Wir sind enttäuscht, dass dieselbe Richterin, die diese Schreiben für verfassungswidrig erklärt hat, nun entscheidet, dass man sich trotzdem daran halten muss“, sagte Stiftungsanwalt Kurt Opsah. Bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts könne es noch viele Monate dauern, fügte er hinzu.

Schon 2007 hatte eine Untersuchung des Justizministeriums ergeben, dass das FBI die Briefe oft missbräuchlich nutzte. So würden Informationen auch ohne die nötige Autorisierung und auch ohne Gefahr im Verzuge angefordert. Danach verschärfte das FBI die Regeln.

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