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Gericht zur Aufnahme von Af­gha­n:in­nenWo bleibt die Menschlichkeit?

Gastkommentar von

Martin Sökefeld

Das Bundesverfassungsgericht weicht Deutschlands Zusage auf, gefährdete Af­gha­n:in­nen hier einreisen zu lassen. Das ist möglich, aber inhuman.

Sie hatte Glück: Eine afghanische Frauenrechtlerin darf im November aufgrund des Aufnahmeprogramms in Deutschland einreisen Foto: Julian Stratenschulte/dpa

E nde 2022 bekam ein ehemaliger afghanischer Richter eine Aufnahmeerklärung der Bundesregierung nach Paragraf 22 des Bundesaufenthaltsgesetzes. Unter der alten Regierung in Kabul hatte er zahlreiche Urteile gegen Taliban gefällt und war daher nach deren Machtübernahme im August 2021 extrem gefährdet. Er konnte mit seiner Familie nach Pakistan fliehen, durchlief die Prozedur des humanitären Aufnahmeprogramms der Ampelregierung und wartete seit dem auf die Ausreise nach Deutschland. Aber nichts geschah.

Im September diesen Jahres erhob er mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Kabul Luftbrücke Verfassungsbeschwerde. Er klagte auf Vertrauensschutz, denn die neue Bundesregierung nahm reihenweise Aufnahmeerklärungen zurück. Die Betroffenen droht dann die Abschiebung nach Afghanistan, im Falle des Richters die Abschiebung in den Tod.

Am Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Bundesregierung muss dem Richter kein Visum erteilen, aber sie muss schnell entscheiden, ob sie ihm und seiner Familie die Einreise nach Deutschland ermöglicht. Es stimmt: Nach Paragraf 22 kann das Innenministerium zur „Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik“ aus dringenden humanitären Gründen Menschen nach Deutschland holen. Sie muss es nicht tun, der Paragraf begründet kein Recht der Betroffenen.

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Die humanitären Aufnahmeprogramme für Afghanistan entstanden noch unter der Merkel-Regierung. Sie wurden von der Ampelregierung fortgesetzt und mit dem Bundesaufnahmeprogramm auf eine Rechtsgrundlage gestellt, die den Betroffenen mehr Rechtsschutz gibt. Sie können erfolgreich auf Visa klagen. Den „Paragraf-22ern“ bleibt das versagt. So wird deutlich, worum es eigentlich geht: Um Humanität. Die steht unter der neuen Bundesregierung nicht hoch im Kurs, sie will alle Aufnahmeprogramme beenden. Nun kann die Regierung zeigen, ob sie noch ein Fünkchen Humanität besitzt, indem sie auch schutzbedürftige Menschen aufnimmt, bei denen sie rechtlich nicht verpflichtet ist.

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10 Kommentare

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  • Deutschland hat 1,5 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Schon vergessen?



    Sie erhielten Schutz und Obdach. Deutschkurse und die Chance sich hier zu integrieren.



    Haben leider einige missbraucht. Leider.



    Der genannte Richter und seine Familie gehörten eben nicht zu den sogenannten Ortschaften.



    Aber: versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen. Habe ich schon meinem Kind immer wieder von klein auf beigebracht.



    Jetzt einen Rückzieher machen?!



    Pfui!



    Ich kann nicht die ganze Welt retten. Will ich auch nicht.



    Aber ein Versprechen ist ein Versprechen.



    Alles andere ist ehrlos.

    • @skytalker07:

      Ich würde gern die ganze Welt retten wenn ich könnte.

      • @Undine Decker:

        Who dares wins

      • @Undine Decker:

        Da bist Du nicht allein....

  • Anstand und Gewissen gibt es in der Politik



    nicht , falls vorhanden , wird es an der Garderobe des Bundestages mit dem Mantel abgegeben.



    Schlimm , dass die SPD ( Faesser) sich nicht



    Von der CDU unterscheidet.



    Die Bande geht wirklich über Leichen.

  • Ich schäme mich für Deutschland, abgrundtief. Ich wünsche diesem Richter (und seiner Familie, denn die ist genauso gefährdet) eine rasche Aufnahme und Sicherheit in Deutschland. Leider glaube ich nicht daran ...

  • Menschlichkeit? In unserer Werte-Gesellschaft? Welche Werte? Die christlichen? Die empathischen? Der alltägliche Begriff der Anständigkeit? Das wird nix. Unsere Gesellschaft und viele ähnliche in der Welt kennen nur eine Art von "Menschlichkeit" und die heißt GELD. Ganz vorne ib dieser Phalanx sind die Faschisten, Rechtradikalen und deren mehr oder minder offenen Follower.

  • Das wird unter Dobrint wohl nix mehr werden.



    Dafür möchte ich mich als deutscher Staatsbürger persönlich bei den Betroffenen entschuldigen. Ich habe Herrn Dobrint nicht gewählt, konnte es zudem nicht verhindern, dass er Minister wurde und unseren Staat wiederholt mit seiner Kompetenz nun nicht nur monetären sondern auch weltpolitischen Schaden zufügt.



    Ich hoffe und bete für den Richter und seine Familie, dass es hoffentlich noch zu einer positiven Entscheidung unserer Verwaltung für die sofortige Einreisegenehmigung kommt, damit ihr Überleben gesichert ist. Andernfalls darf Dobrint und viele Andere in der Verwaltung möglicherweise den ersten bekannten Mord wegen unterlassene zuvor zugesagte Aufnahme verantworten.

    • @Sonnenhaus:

      Was kann den Dobrindt dafür, dass er vom Bundeskanzler vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt wurde??

      • @Erfahrungssammler:

        Stimmt! Punkt.