Gerichte kippen oft subsidiären Schutz: Syrer erstreiten Familiennachzug

Das Bundesamt für Flüchtlinge stuft geflüchtete Syrer offenbar regelmäßig falsch ein. Vor Gericht erstreiten sie regelmäßig Schutz nach der Genfer Konvention.

Männer stehen in einem Raum mit mehreren Doppelstockbetten

Habe oft Recht auf besseren Schutz als ihnen Behörden zugestehen: Flüchtlinge aus Syrien Foto: dpa

BERLIN afp | Deutsche Verwaltungsgerichte sprechen nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung immer häufiger syrischen Flüchtlingen den umfänglichen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu. Dabei geht es demnach besonders um Syrer, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur der niedrigere, subsidiäre Schutz zugebilligt wurde.

Durch die Aufwertung erhalten die Betroffenen auch das Anrecht auf Familiennachzug – was ihnen ansonsten vorerst verwehrt würde.

Als Beispiel verwies die FAZ auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, in der für Syrer das Stellen des Asylantrags selbst als „Nachfluchtgrund“ anerkannt wurde. Viele Richter argumentieren demnach, dass das syrische Regime auch Menschen wegen ihres Asylantrags verfolgen würden.

Bis Anfang des laufenden Jahres hatten ohnehin fast alle syrischen Asylbewerber den Schutzstatus nach der Genfer Konvention erhalten. Seither steigt der Anteil derer, die nur den subsidiären Schutz erhalten, was bei Menschenrechtsorganisationen auf Kritik stößt.

Auch die Opposition sowie Vertreter der SPD-Linken fordern, Syrern im Bundestag generell wieder den Schutz nach der Genfer Konvention zuzugestehen und werfen der Bundesregierung eine Abschreckungspolitik gegenüber Flüchtlingen vor.

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