Gerichtsurteil in der Schweiz: Haiti bekommt Duvalier-Geld zurück

Vier Millionen Euro, die Ex-Diktator Duvalier unterschlagen hat, gehen zurück nach Haiti. Das ist nur ein Bruchteil dessen, was „Baby Doc“ mitgehen ließ.

Steht derzeit unter Hausarrest: 2011 kehrte „Baby Doc“ nach Haiti zurück. Bild: ap

SANTO DOMINGO taz | Umgerechnet rund vier Millionen Euro sollen demnächst von Schweizer Konten, die dem ehemaligen haitianischen Diktator Jean-Claude Duvalier gehören, nach Haiti überwiesen werden. Den Betrag habe „Baby Doc“, so sein Spitzname, dem haitianischen Staat unrechtmäßig unterschlagen, entschieden die Juristenbehörden der Schweiz.

Bereits im September vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht der Eidgenossenschaft in St. Gallen beschlossen, die seit Jahren eingefrorenen Konten in die Karibik zurückzuüberweisen. Dagegen hatte der heute 62 Jahre alte Duvalier Einspruch vor dem Bundesgerichtshof angekündigt. Nachdem die Einspruchsfrist ungenutzt verstrichen war, hat das Verwaltungsgericht, wie am Montag bekannt wurde, die Gelder endgültig freigegeben.

Die Millionen sind bereits seit 1986 blockiert, nachdem der haitianische Staat die Schweizer Regierung bei der Rückübertragung der Gelder erbeten hatte. Insgesamt ist von einer Summe zwischen 300 und 800 Millionen US-Dollar die Rede, die Duvalier bei seiner Flucht geraubt haben soll. „Baby Doc“ besaß getarnte Konten in den USA und anderen Steueroasen, aber nur in der Schweiz konnte die haitianische Regierung ihn als Inhaber identifizieren.

Seitdem tobte ein Rechtsstreit über die Eigentümerschaft der Gelder. Erst 2002 mit dem „Lex Duvalier“ ordnete der Bundesrat die Kontensperre auf Basis eines „Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte“ (RuVG) an. Danach leitete das Eidgenössische Finanzdepartment 2011 ein Einziehungsverfahren zur Rückerstattung an Haiti ein. Dagegen hatte die Duvalier-Familie geklagt und war vor dem Verwaltungsgerichtshof unterlegen.

Unklar ist, was mit den Zinsen und Zinseszinsen passiert, die sich in einem Vierteljahrhundert angehäuft haben. Auch über das weitere Rückgabeprozedere herrscht noch Unklarheit. Zwar hat das Gericht verkündet, das Geld werde so schnell wie möglich überwiesen. Jedoch müsse sichergestellt werden, dass der zurückgegebene Millionenbetrag nicht in falsche Hände geraten, sondern dazu beitragen soll, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und den Rechtsstaat zu stärken.

Eigentlich müsste das Geld ohne Wenn und Aber dem haitianischen Staat zufließen. Aber die Schweiz hat Haiti wegen seiner ausufernden Korruption kritisiert. So könnte es passieren, dass Bern aus eigenem Gutdünken entscheidet, wohin und an wen das Geld überwiesen wird.

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