Gerichtsurteil zur Plagiatsaffäre: Einblick in Guttenbergs Unterlagen

Der Bundestag muss Einsicht in Unterlagen gestatten, die Guttenberg für seine Doktorarbeit benutzt hat. Darauf klagte ein Journalist und war erfolgreich.

Muss sich in seine Unterlagen schauen lassen: Karl-Theodor zu Guttenberg. Bild: dpa

BERLIN dapd | Der Bundestag muss Journalisten Einblick in Dokumente gewähren, die Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) für seine Doktorarbeit verwendet hat. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag.

Es gab damit einem Kläger recht, der die acht Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes hatte einsehen wollen, wie das Gericht mitteilte. Der Bundestag hatte die Herausgabe der Dokumente mit der Begründung verweigert, dass die Arbeiten der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen seien.

Dem schloss sich das Gericht nicht an. Die Arbeiten der Dienste seien Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, nicht aber bereits selbst parlamentarische Tätigkeit. Auch der Schutz des geistigen Eigentums stehe dem Anspruch nicht entgegen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Guttenberg war im März 2011 von seinem Ministerposten und allen politischen Ämtern zurückgetreten und verlor kurz darauf seinen Doktortitel. Er hatte seine Dissertation in weiten Teilen abgeschrieben, unter anderem aus Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments.

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