Alter, Geschlecht, Familienstand – der Verkauf von Kundendaten an Unternehmen ist lukrativ. Vor allem, weil sie beliebig oft weiterverscherbelt werden können.von Svenja Bergt

Wem gehören diese Hände? In diesem Fall Teilnehmern am Katholikentag. Bild: ap
BERLIN taz | Kundenkarten, Gewinnspiele, Preisausschreiben – all das hat für die Unternehmen einen Zweck: das Sammeln persönlicher Daten. Dabei sind für die Wirtschaft all die Informationen interessant, die dabei helfen, Werbung besser auf den Kundschaft zuzuschneiden oder sie über Angebote zu informieren: Alter, Geschlecht, Familienstand, Wohnort, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Kleidergröße, bisherige Einkäufe. Je mehr Details, desto besser.
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Doch Werbung ist nur einer der Verwendungszwecke. Der andere ist der Verkauf der Daten. Unternehmen, die Informationen über Kundenkarten oder auch beim Online-Einkauf gewinnen, veräußern sie an sogenannte Adresshändler, die sie aufbereiten und systematisiert zum Weiterverkauf anbieten. Die Käufer können so beispielsweise Listen erstehen, in denen ausschließlich Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium zu finden sind, Handybesitzer, Abonnenten einer bestimmten Zeitschrift, Pächter eines Kleingartens oder Weintrinker.
Die Kosten für so einen Datensatz richten sich nach der Qualität und der Menge der Informationen – aber auch nach der mutmaßlichen Kaufkraft der Zielgruppe. So bietet beispielsweise ein Adresshändler 8,8 Millionen Adressen von Familien an. Die Listen stammen nach Angaben des Unternehmens etwa aus Preisausschreiben von Kindersendungen im Fernsehen. Kostenpunkt: 120 Euro je 1.000 Datensätze, bei einem Mindestabsatz von 5.000 Adressen. Zum Vergleich: 1.000 Datensätze von Katholiken kosten 110 Euro, in der Akademiker-Datenbank werden 150 Euro für 1.000 Adressen fällig. Die Käufer können hier wählen, ob sie lieber Beamte, technikaffine Menschen oder solche mit mindestens zwei Titeln adressieren wollen.
Das Problem dieser Datenbanken ist der Anteil von veralteten Datensätzen. Daher gibt es bereits jetzt Fälle, in denen Adresshändler Informationen aus Melderegistern abfragen – illegal, wie Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, betont. Die Händler bedienen sich dabei eines Tricks: Sie übernehmen auftragshalber die Anfragen von Gläubigern, die ganz legal erfahren dürfen, wo ihr Schuldner wohnt. Die Adresshändler behalten die gewonnenen Daten und verkaufen sie weiter.
Weichert glaubt daher, dass es mit dem neuen Gesetz tatsächlich zu einer massenhaften Abfrage kommen wird. „Die großen Adresshändler werden sich regelmäßig die aktuellen Bestände von der Behörde besorgen“, sagt der Datenschutzbeauftragte der taz. Sie dürften diese Bestände dann billiger weiterverkaufen. Der Nachteil für den Staat: Die erhofften Einnahmen würden deutlich geringer ausfallen als stellte jeder Adresshändler und jedes Unternehmen einzeln eine Anfrage bei der Meldebehörde.
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