Gesetz gegen teure Abmahnungen: Union fordert Nachbesserung

Ein neues Gesetz soll Internetnutzer besser vor überteuerten Abmahnungen schützen und die Kosten auf ein Zehntel verringern. Noch wird es von der Union blockiert.

Abmahnungen für Tauschbörsenangebote sind derzeit ein gutes Geschäftsmodell. Bild: dpa

BERLIN dpa | Neben dem Konflikt um die Vorratsdatenspeicherung streitet die Bundesregierung laut einem Bericht auch über ein Gesetz zum Schutz von Internet-Nutzern vor überteuerten Abmahnungen.

Die Union blockiert nach Angaben der Frankfurter Rundschau ein entsprechendes Vorhaben der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Es soll den Verbraucher auch besser vor unerlaubten Werbeanrufen schützen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, verlangte eine „grundlegende Überarbeitung“ des Gesetzentwurfs. „Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird“, sagte Krings der Zeitung.

Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ sehe vor, die Anwaltsgebühren bei Urheberrechtsverstößen drastisch einzuschränken. Kanzleien könnten dann nur noch maximal 84 Euro Anwaltsgebühren geltend machen – nur etwa ein Zehntel dessen, was derzeit teils berechnet wird. Dadurch würden Abmahnungen gegen die illegalen Downloads von Filmen und Musikalben als Geschäftsmodell deutlich unattraktiver.

Zum Jahreswechsel hatte die Bundesregierung angekündigt, dass auch der Schutz der Bürger vor unerlaubter Telefonwerbung verbessert werden soll. Das Bußgeld für unseriöse Anbieter sollte demnach von 50.000 auf 300.000 Euro angehoben werden. Gewinnspielverträge sollen in Zukunft gar nicht mehr am Telefon geschlossen werden können.

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