Gesetz über anonyme Geburt: In Not ohne Not ein Kind bekommen

Schwangere sollen künftig ihre Kinder auch anonym gebären können. Das hat das Kabinett beschlossen. So sollen Frauen besser geschützt werden.

Eine Babyklappe bietet Anonymität – setzt aber voraus, dass die Schwangere privat entbunden hat. Bild: dpa

BERLIN taz | Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt. Damit soll eine bundesweite rechtliche Grundlage für Schwangere, die in Notsituationen gebären und anonym bleiben wollen, geschaffen werden.

Gibt es keine andere Option, soll der Schwangeren von einer Beratungsstelle die vertrauliche Geburt vorgeschlagen werden, sie kann dann unter Pseudonym gebären. Ihre richtige Identität soll bei der Beratungsstelle hinterlegt werden. Das Kind kann anschließend zur Adoption freigegeben werden. Es soll ab dem Alter von 16 Jahren das Recht haben, die Identität seiner Mutter zu erfahren. Diese kann dagegen Widerspruch einlegen.

Bislang können Mütter in einer Notlage ihr Neugeborenes in einer Babyklappe ablegen. Das setzt voraus, dass die Schwangere privat entbunden hat. Dies ist mit erheblichen Risiken für Mutter und Kind verbunden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der anonymen Geburt, nach der das Kind zur Adoption freigegeben wird. Hierfür gibt es bislang keine bundesweite Regelung. Das hat zur Folge, dass sich alle Beteiligten in einer rechtlichen Grauzone befinden.

Laut Bundesfamilienministerium, das den Gesetzentwurf erarbeitet hat, sollen diese beiden Angebote bestehen bleiben. Ziel sei jedoch, die vertrauliche Geburt als Vorzugsalternative zu etablieren. Das Deutsche Jugendinstitut hatte mit einer Studie herausgefunden, dass ein dringender Bedarf nach einer einheitlichen Rechtsgrundlage vorhanden sei. Die Regelung soll ab Mai 2014 in Kraft treten.

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