Gesetzentwurf zum Familiennachzug: Der Behördenwillkür überlassen

Hartz IV ist kein Problem für den Nachzug. Trotzdem dürfen nur 1.000 Flüchtlinge im Monat einreisen. Wer, darüber bestimmen die Ämter.

Drei Teddybären, vor einem lehnt eine Karte mit dem handgeschriebenen Wortlaut «Liebe Kind! sei willkommen in unserem Land und herzlichst aufgenommen mit deiner Familie!».

Für jedes Kind ein Kuscheltier – aber nicht alle dürfen kommen Foto: dpa

BERLIN taz | In der Frage des Familiennachzugs für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz zeichnet sich ab: Wer seine Familie nachholen will, muss nicht zwingend auch für den Lebensunterhalt seiner Angehörigen sorgen können. Trotzdem beinhaltet der Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) umstrittene Kriterien für die Auswahl der Behörden, wer denn zum Kontingent von 1.000 Flüchtlingen pro Monat gehören soll, die nachkommen dürfen. „Das Ermessen ist unendlich groß“, rügte Bernd Mesovic, Rechtsexperte bei Pro Asyl.

Der Familiennachzug für Geflüchtete mit sogenanntem subsidiärem Schutz ist seit dem Jahre 2016 ausgesetzt. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass künftig wieder Angehörige der Geflüchteten nach Deutschland einreisen dürfen, aber nur 1.000 pro Monat. Dazu hat das CSU-Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwischen den Ministerien noch abgestimmt werden muss.

Ein Passus in dem Entwurf hatte SPD und Flüchtlingsorganisationen besonders empört. Danach kann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Nachziehende versagt werden, wenn der Geflüchtete in Deutschland auf „Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch“, also Hartz IV, angewiesen ist. Dieser Passus soll aber laut einem anderen Paragrafen im selben Gesetz keine Anwendung auf die subsidiär Schutzberechtigten finden. Das hat das Bundesinnenministerium mittlerweile klargestellt. „Ich halte mich strikt an den Koalitionsvertrag“, betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag.

Damit bleibt es allerdings bei der Kontingentierung der Nachziehenden auf 1.000 Personen im Monat. Offen ist auch die Frage, wie diese Angehörigen von den Behörden ausgewählt werden sollen. In der Gesetzesbegründung werden dafür „relevante Aspekte“ aufgezählt, dazu gehören dann doch „die eigenständige Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnraum auch für den nachziehenden Familienangehörigen“. Das gilt als Pluspunkt, wenn auch nicht als zwingende Voraussetzung.

Die Gefahr bestehe, dass „die eher Privilegierten ihre Familienangehörigen nachholen können“, bemängelte Mesovic. Auch Deutschkenntnisse des nachziehenden Familienangehörigen gelten als „relevant“ für die Auswahl. Minderjährige Kinder sollen zwar ihre Eltern, nicht aber ihre Geschwister nachholen dürfen, was vom Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BumF) heftig kritisiert wird.

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