Gesetzentwurf zur Gas-Förderung: Ein bisschen Fracking

Die Regierung verabschiedet einen Entwurf, der auch den eigenen Abgeordneten nicht streng genug ist. Die Industrie ist zufrieden.

Natürlich gab es auch Protest. Bild: dpa

BERLIN taz | Für die Demonstranten vor dem Kanzleramt ist die Sache am Mittwochmorgen klar: Ein „Fracking-Ermöglichungsgesetz“ sei es, was da vom Bundeskabinett beschlossen werde, meinen die Vertreter diverser Umweltverbände. „Fracking richtig verbieten“, rufen sie den vorbeifahrenden Ministern zu.

Dieser Wunsch wird erwartungsgemäß nicht erfüllt: Das Gesetzespaket, das das Kabinett kurz darauf billigt, enthält zwar diverse neue Auflagen für die umstrittene Fördertechnologie, aber kein grundsätzliches Verbot. Für diese Forderung äußert Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) anschließend zwar Verständnis, und sie bezweifelt auch den Bedarf für Fracking. „Aber man kann in Deutschland eine Technologie nicht einfach pauschal verbieten“, sagt sie.

Stattdessen plant die Regierung nun eine Reihe von Gebieten, in denen Fracking vollständig verboten sein soll. Dazu gehören unter anderem alle Einzugsgebiete der Trinkwassergewinnung. Außerdem soll das besonders umstrittene unkonventionelle Fracking stark beschränkt werden. Für das zuvor schon in Deutschland praktizierte konventionelle Fracking im Sandstein gibt es neue Auflagen.

„Mit diesem Gesetzespaket können wir Fracking so weit einschränken, dass es für Mensch und Umwelt keine Gefahr mehr ist“, sagt Hendricks.

Wunsch nach schärferen Vorschriften

Das sieht nicht nur die Opposition komplett anders. Auch innerhalb der Regierungsfraktionen wünschen sich viele Abgeordnete schärfere Vorschriften. So will der Wortführer der Fracking-Kritiker der Union, Andreas Mattfeldt, das giftige Lagerstättenwasser, das beim Fracking an die Oberfläche gelangt, allenfalls nach einer aufwändigen Aufbereitung wieder zurück unter die Erde pressen lassen. Überdies möchte er für unkonventionelles Fracking maximal acht Versuchsbohrungen zulassen. „Über diese Forderungen besteht in der Unionsfraktion inzwischen Einigkeit“, sagt Mattfeldt der taz.

Bei der SPD steht die Frage im Mittelpunkt, wer nach den Probebohrungen für unkonventionelles Fracking darüber befinden darf, ob in bestimmten Formationen anschließend auch kommerziell gefrackt werden darf. „Die SPD-Fraktion wird keinem Gesetz zustimmen, in dem wichtige Entscheidungen auf eine Expertenkommission übertragen werden“, sagt der SPD-Umweltexperte Frank Schwabe. Über die künftige Erlaubnis kommerzieller Förderung müsse zu gegebener Zeit der Bundestag entscheiden.

Rütteln an der Kommission

Umweltministerin Hendricks weist darauf hin, dass die zuständigen Behörden das Fracken auch bei einem positiven Votum der Kommission verbieten könnten. Sie zeigt sich aber trotzdem offen dafür, die Kommission im parlamentarischen Verfahren aus dem Gesetz zu streichen. „Das wäre fachlich auf jeden Fall verantwortbar.“

Auf Widerstand dürfte dieser Versuch allerdings beim Wirtschaftsflügel der Union stoßen; auf dessen Druck hin hatte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) die Kommission ins Gesetz gedrückt. So soll die Erdgasindustrie eine realistische Perspektive erhalten, dass es nach den teuren Versuchsbohrungen auch zu einer kommerziellen Förderung kommt.

Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf zeigt sich die Industrie zufrieden: Er sei ein „wichtiger Schritt für mehr Planungssicherheit“, kommentiert am Mittwoch der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung.

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