Gesetzesentwurf für Störerhaftung: Alle sind unzufrieden

Die Linke hat einen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung in den Bundestag eingebracht. Die Zeit drängt, ab 2013 beginnt der Bundestagswahlkampf.

Politisch gesehen ist das Thema Störerhaftung bisher eine Baustelle. Bild: uni_com/photocase.com

BERLIN taz | Es kommt Bewegung in die Frage der Störerhaftung. Nachdem in Berlin vierzig freie W-Lan-Spots eingerichtet wurden und aktuell eine Hardware zur Umgehung der Störerhaftung entwickelt wird, kommt auch die politische Diskussion voran: Gerade hat Die Linke einen Gesetzesentwurf der Digitalen Gesellschaft in den Bundestag eingebracht.

Störerhaftung heißt: Wer ein offenes WLan betreibt, haftet. Zum Beispiel, wenn einer der Netz-Nutzer gegen geltendes Recht verstößt und nicht ermittelt werden kann; wenn er etwa illegal Filme oder Musik runterlädt. Der Netzbetreiber muss dann in Zukunft verhindern, dass ein anderer mittels des offenen Netzes Urheberrechtsverletzungen begeht – also sein freies Netz einzäunen.

Von dieser Regelung sind große Access-Provider, beispielsweise die Telekom mit ihren Hotspots, ausgenommen. Wer aber zu den großen Access-Providern zu zählen ist und welche Konsequenzen ein Verstoß gegen das Gesetz mit sich bringt, darüber herrscht große Unsicherheit. Momentan entscheiden die Gerichte nach Gutdünken.

Der Gesetzesentwurf der Digitalen Gesellschaft will nun einfach alle W-Lan-Anbieter zu Access-Providern erklären und damit deren Haftung ausschließen. „Das ist eine sehr elegante Lösung“, sagt Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, „das hat uns überzeugt. Und wir sind angehalten, gute Ideen aus der Zivilgesellschaft aufzugreifen.“

Leichte Änderungen

Deswegen habe man den Text auch leicht geändert eingereicht. „Wir haben noch den Akzent gesetzt, dass das eine Möglichkeit ist für Menschen, die kein Geld haben, Zugang zum Netz zu bekommen.“ In Fachkreisen wurde der Entwurf überwiegend begrüßt.

Es gibt unter den Oppositionsparteien eine breite Übereinkunft, dass die jetzige Rechtsprechung nicht zufriedenstellend ist. Nur über die Vorgehensweise herrscht Uneinigkeit: Die SPD versucht über einen Prüfantrag im Bundesrat, die Regierung zum Handeln zu bringen. Die Grünen begrüßen die Initiative der Linken zwar, werden allerdings trotzdem selbst einen Gesetzesvorschlag einreichen. „Wir wollen das noch offen halten“, so Jörn Pohl, innen- und netzpolitischer Mitarbeiter der Grünen-Fraktion.

Auch, weil bereits die Justizministerkonferenz im Sommer diesen Jahres die Regierung aufgefordert hatte, in dieser Sache tätig zu werden. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte bereits angedeutet, das Thema anzupacken. Für Halina Wawzyniak ist das noch zu wenig: „Wir wollen nicht nur, dass die Regierung das prüft, wir wollen direkt eine Lösung vorschlagen.“

„Wenig optimistisch“

Ob in dieser Legislaturperiode noch etwas passiert, ist allerdings eine andere Frage. „Ich bin wenig optimistisch, dass sich da bis Ende der Legislaturperiode was bewegt“, so Wawzyniak. Allerdings habe sie die Hoffnung, dass sich bei einigen Parlamentariern der Blick ein wenig weite, beispielsweise ins Ausland, denn andernorts hätte man auch Wege gefunden.

Ob das zeitnah passieren wird, darf bezweifelt werden. Die Zeit drängt: Eine Lösung müsste in diesem Jahr über die Bühne gehen, danach ist vor allem Wahlkampf. Und sollte nach der Wahl eine große Koalition regieren, wäre das die ungünstigste Konstellation für eine Abschaffung der Störerhaftung.

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