Gespräche über Radgesetz: Kein lustiger Dreh

Die Initiative Volksentscheid Fahrrad schwankt beim offiziellen Dialog zum Radgesetz zwischen Zweckoptimismus und Zorn

Ein bisschen Luft ist schon am Anfang raus – aber vielleicht reicht's ja noch Foto: Simon Law, CC BY 2.0

Eigentlich will Heinrich Strößenreuther vom „Volksentscheid Fahrrad“ nicht allzu kritisch sein nach dem ersten Termin des Radgesetz-Dialogs in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Mittwochabend. „Etwas ruckelig“ sei es erst gewesen zwischen der parteilosen Senatorin Regine Günther, ihrem grünen Staatssekretär Jens-Holger Kirchner und VertreterInnen der Koalitionsfraktionen sowie einem Team aus Mitgliedern des Volksentscheid-Initiative und des ADFC, zum Schluss hin habe es sich aber „positiv entwickelt“. Trotzdem, legt Strößenreuther nach: Seine MitstreiterInnen und er seien „not amused“.

Damit meint der Radaktivist die Haltung der Senatsverwaltung gegenüber der Initiative und ihrem Gesetzentwurf, für den sich beim Antrag auf ein Volksbegehren fast 100.000 BerlinerInnen mit ihrer Unterschrift ausgesprochen hatten. „Es ist kein wertschätzender Umgang, der da mit uns gepflegt wird“, so Strößenreuther.

Wobei es mit dem Begriff schon losgeht: Von „Verhandlungen“ redet auf Senatsseite niemand, „Dialog“ ist die offizielle Wortwahl. Das steht aus Sicht der Initiative für die bewusste Missachtung der Tatsache, dass erst die Mobilisierung durch den „Volksentscheid Fahrrad“ die Politik gezwungen hat, beim Radverkehr gleich mehrere Schippen draufzulegen. Regine Günther nimmt auch gar kein Blatt vor den Mund: „Ich möchte da ganz offen dran gehen“, sagt sie, man solle sich nicht „an einem festgelegten Entwurf abarbeiten“.

Es ist die jüngste in einer Kette von Demütigungen für die AktivistInnen: Erst verschleppte die alte Senatsverwaltung unter Andreas Geisel (SPD) monatelang ihre Stellungnahme zur Rechtssicherheit des Radgesetz-Entwurfs, dann erfuhr die Initiative aus der Presse – genauer: der taz –, dass ein von Geisel angefordertes externes Gutachten mehrere Paragrafen als unvereinbar mit Bundesrecht einschätzte. Und mit dem offiziellen Bescheid über die (Un-)Zulässigkeit des Entwurfs lässt sich jetzt der Innensenator viel Zeit – der auch Andreas Geisel heißt.

Gesetzentwurf revidiert

„Der Senat zeigt, dass er Bürgerbeteiligung nicht ernst nimmt“, findet Strößenreuther. Schon dass Geisel das Rechtsgutachten nicht mit dem Auftrag verband, gangbare Alternativen vorzuschlagen, wurmt ihn. Die Initiative hat nun eine revidierte Fassung vorgelegt, mit der die Runde arbeiten könnte – wenn es denn so gewollt wäre.

Beim ADFC sieht man die Sache etwas lockerer: Es habe beim ersten von vier geplanten Terminen „ganz nach einem positiven Bündnis ausgesehen“, meint Landeschefin Eva-Maria Scheel. Allerdings gibt es nicht nur große inhaltliche, sondern auch personelle Schnittmengen mit der Initiative. Allzu groß werden die Differenzen in diesem Lager also nicht sein.

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