Gesundheitsschädlicher Lärm: Brummen kann gefährlich werden

Dröhnende Geräusche technischer Anlagen können die Gesundheit schädigen. Das ist sogar bei nicht hörbaren Tönen der Fall.

Ein kleiner Junge hört mit einem Stethoskop einen Teddybär ab.

Der hier brummt nur freundlich Foto: ap

BERLIN taz | Nicht nur Verkehrslärm ist ein Störfaktor in manchen Wohngebieten, sondern auch tieffrequenter Lärm, beispielsweise sogenanntes Brummen. Das Umweltbundesamt hat jetzt einen Leitfaden zu diesem Thema herausgegeben, der ein Bewusstsein für diese Problematik schaffen soll.

Der tieffrequente Schall hat eine niedrigere Tonhöhe als 90 Hertz und ist langwelliger als gewöhnlicher Hörschall. Die tiefen Frequenzen umgeben den Menschen oft im Alltag, etwa als dröhnendes Geräusch bei Fahrten im Auto, Zug oder Flugzeug. Werden Menschen dauerhaft im Wohnumfeld damit beschallt, kann dies ein Problem werden. Denn diese Geräusche werden von Menschen schnell als bedrohlich wahrgenommen. Und selbst wenn man sie nicht hört, können sie gesundheitliche Auswirkungen haben.

Wie der Mediziner Thomas Stiller erklärt, gilt dies bei Geräuschen unter 20 Hertz, die man auch als Infraschall bezeichnet. Sie reizen die Amygdala, also das Angstzentrum im Gehirn. Ist man diesen Frequenzen über längere Zeit ausgesetzt, kann es zu Schlafstörungen, Ängsten und Depressionen, aber auch zu Gleichgewichtsstörungen oder einem Tinnitus kommen. Laut Stiller sind etwa 10 bis 30 Prozent der Menschen anfällig für Beschwerden durch Infraschall.

Woher aber kommt der gesundheitsgefährdende Schall? Quellen sind vor allem Windkraftanlagen, aber auch Wärmeluftpumpen. Lärmschutzmaßnahmen gegen Geräusche in diesen Frequenzen gibt es nicht.

Weitere Forschung wichtig

Dem Münchner Juristen Martin Schröder zufolge ist es zudem sehr schwer für Anwohner, gegen die Lärmquellen zu klagen, da die gesetzlichen Regelungen gut zwanzig Jahre alt sind. Das sogenannte Bundes-Immissionschutzgesetz regelt zwar vor allem die Vorsorge und den Schutz vor Lärm. Und Bauaufsichtsbehörden müssen den Immissionsschutz bei genehmigungspflichtigen Anlagen, also etwa Windkraftanlagen, prüfen. Aber bei den tieffrequenten Geräuschen konkretisiert das Gesetz keine Schädlichkeitsschwelle, ein standardisiertes Prognoseverfahren gibt es bisher nicht.

Laut Schröder liegt die Beweislast deshalb bei den Klägern. Sie müssen vor Gericht Beweise erbringen, dass sie konkret durch einen bestimmten Lärm geschädigt wurden. Eine Gesetzesreform mit verbesserten Kriterien werde es ohne einen gesicherten Erkenntnisfortschritt aber nicht geben. Daher sei es wichtig weiterzuforschen.

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