Göttinger Menschenrechtsorganisation: Noch Dreckwäsche zu waschen

Die Staatsanwaltschaft stellt die Untreueermittlungen gegen den Gründer der Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. ein. Nun klagt Zülch seinerseits.

Unregelmäßigkeiten bei der Überweisung von Spendengeldern? Nein, sagt die Staatsanwaltschaft. Bild: dpa

GÖTTINGEN taz | Die Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV) kommt nicht zur Ruhe. Zwar hat die Staatsanwaltschaft Untreueermittlungen gegen den Gründer und Generalsekretär der in Göttingen ansässigen Menschenrechtsorganisation, Tilman Zülch, eingestellt. Das Verfahren ging auf eine Anzeige des Exvorstandsmitglieds James Albert zurück. Nun will die GfbV ihrerseits Albert und dessen Anwalt Uwe Betjen wegen Rufschädigung anzeigen.

Ende 2010 waren der Freiburger Rechtsanwalt Harald Klein und der Indien-Experte Albert zum Bundes- respektive stellvertretenden GfbV-Vorsitzenden gewählt worden. Sie stellten eigenen Angaben zufolge bei dem Verein finanzielle Unregelmäßigkeiten fest, unter anderem bei Überweisungen nach Bosnien.

Zudem monierten sie das Anstellungsverhältnis von Zülch, der als ehrenamtliches Vorstandsmitglied laut Satzung nicht gleichzeitig bezahlte Arbeit hätte leisten dürfen.

Die GfbV sprach von einer „Schmutzkampagne“. Sie berief Albert und Klein 2011 als Vorsitzende ab und schloss sie ein Jahr später aus dem Verein aus. Die Staatsanwaltschaft sieht Alberts und Kleins Vorwürfe gegen Zülch nicht bestätigt. Die Bosnien-Projektgelder seien „satzungsgemäß und –konform“ ausgewiesen worden, es bestehe „kein weitergehender Anfangsverdacht“.

„Voll rehabilitiert“

Ohne weitere „Anknüpfungstatsachen“ verbiete es sich zudem, durch Wirtschaftsprüfer betreute Vereine nochmals über Jahre hinweg zu überprüfen. In einem Schreiben der Behörde an Anwalt Betjen heißt es, „die Verkennung dieser Anforderungen mag in dem tiefen persönlichen Zerwürfnis zwischen Ihnen und dem Beschuldigten bzw. zwischen Dr. Albert und dem Beschuldigten liegen“. Die GfbV sieht Zülch durch den Einstellungsbeschluss nun „voll rehabilitiert“.

Betjen wirft der Staatsanwaltschaft indes mangelnde Aufklärungsbereitschaft vor. Albert widersprach deren Ansicht, seine Anzeige liege in einem Zerwürfnis mit Zülch begründet. Noch 2010 sei ihm für seinen Einsatz für die Ureinwohner Indiens die Ehrenmitgliedschaft der GfbV verliehen worden. Erst sein Beharren auf Transparenz bei den Finanzen habe zu Spannungen geführt.

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