Der Internetkonzern wehrt sich gegen den Unterlassungsanspruch von Bettina Wulff. Man trage für die Suchbegriffe keine Verantwortung.

Die Autovervollständigungsfunktion von Google zeigt bei der Suche nach Bettina Wulff zum Beispiel „Prostituierte“ an. Bild: dpa
BERLIN dapd | Der Internetkonzern Google weist den Unterlassungsanspruch der Frau des früheren Bundespräsidenten, Bettina Wulff, zurück. „Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider“, sagte der Sprecher von Google Nord-Europa, Kay Oberbeck, am Samstag.
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Die angezeigten Begriffe seien „das algorithmisch erzeugte Resultat mehrerer objektiver Faktoren, inklusive der Popularität der eingegebenen Suchbegriffe“.
Oberbeck betonte: „Google schlägt diese Begriffe nicht selbst vor – sämtliche in Autovervollständigung angezeigten Begriffe wurden zuvor von Google-Nutzern eingegeben.“ Die Autovervollständigungsfunktion von Google zeigt bei der Suche nach Wulff zum Beispiel „Prostituierte“ an.
Bettina Wulff geht massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten und Denunziationen über ihr angebliches Vorleben vor. Die 38-Jährige reichte Unterlassungsklagen beim Hamburger Landgericht gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und gegen den Google-Konzern ein. Jauch hatte daraufhin den Unterlassungsanspruch anerkannt.
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Leserkommentare
10.09.2012 12:52 | Jaul
Mit Karl Simrock stelle ich fest,unabhängig,ob die Gerüchte wahr sind oder nicht: ...
09.09.2012 14:15 | Erich
Bis die Tage wusste ich wie viele andere nicht mal davon. Nun weiß es jeder. Streisandeffekt? ;-)