Gottesdienste für gefallene Soldaten: Hausrecht für Feldjäger

Das Militär will bei Trauergottesdiensten für gefallene Soldaten selbst für Sicherheit sorgen. Der Militärbischof empfiehlt, das Hausrecht an die Feldjäger zu übertragen.

Abschied in der Kirche: hier bei der Trauerfeier für drei in Afghanistan getötete Soldaten in Hannover. Bild: dpa

HAMBURG taz | Kirchengemeinden sollen den Feldjägern ihr Hausrecht übertragen, wenn sie die zentralen Trauerfeiern für gefallene Soldaten ausrichten. Das hat der evangelische Militärbischof Martin Dutzmann in einer Handreichung empfohlen, die die evangelische Landeskirche Hannovers Mitte Mai an ihre Gemeinden weitergeleitet hat. Das Friedensbüro Hannover nannte das einen Skandal. „Wir fordern die Landeskirche auf, diese Empfehlung rückgängig zu machen“, heißt es in einer Erklärung des Vereins.

Seit die deutschen Streitkräfte sich wieder an Kriegen beteiligen, ist die Frage aktuell geworden, wie den Opfern dieser Einsätze auf angemessene Weise gedacht werden kann. Seit einigen Jahren organisiert das Bundesverteidigungsministerium zentrale Trauerfeiern, an denen Mitglieder des Bundeskabinetts teilnehmen.

Nach Auskunft des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr bestehen diese Feiern aus einem Gottesdienst und einem Staatsakt, die beide unter dem Dach einer Kirche stattfinden. Die Gesamtverantwortung trage das Bundesverteidigungsministerium.

Dazu gehöre auch die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden. „Aus Gründen der Gefahrenabwehr und um Störungen vermeiden zu können, wird der Kirchenvorstand in der Regel gebeten, für die Dauer der Trauerfeier das Hausrecht an die Feldjäger der Bundeswehr zu übertragen“, schreibt Militärbischof Martin Dutzmann. An das Schreiben hängte er einen passend vorformulierten Brief an die Feldjäger.

Die Feldjäger sind die Polizei der Bundeswehr.

Besondere Befugnisse haben sie nur gegenüber Soldaten und Leuten, die in einem militärischen Sicherheitsbereich sind.

Solche Sicherheitsbereiche hat die Bundeswehr laut der Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke) zumindest bis Ende 2005 für Zapfenstreiche, Gelöbnisse und ähnliche Veranstaltungen nicht abgesperrt.

„Das Hausrecht der Kirche und das darauf beruhende Asylrecht fußen auf dem ’Heiligtumsasyl‘ und gehören zu den ältesten kulturellen Errungenschaften der Menschheit überhaupt“, protestierte das Friedensbüro Hannover.

Das Kirchenasyl habe unzähligen Menschen das Leben gerettet, weil es vom Staat unabhängig sei. Mit der Übergabe des Hausrechts an die Bundeswehr würde „ohne Not eine Grenze überschritten, die selbst in der DDR und in der Nazizeit nicht angetastet wurde“, erklärt der Verein.

Bei der Empfehlung des Militärbischofs handele es sich um eine Hilfe für den Fall, dass sich eine Gemeinde plötzlich mit einer solchen Trauerfeier konfrontiert sehe, teilte die Landeskirche Hannover mit. „Es war in diesen Krisensituationen sehr schwierig, die protokollarischen Fragen zu klären“, sagte deren Sprecher Johannes Neukirch. Deshalb habe die Landeskirche die Handreichung an die Gemeindevorstände weitergeleitet. Bislang hat es keine Zwischenfälle bei Trauerfeiern gegeben.

Bundeswehr-Pressestelle ist überrascht

Bei der Pressestelle der Bundeswehr zeigte man sich überrascht von der Annahme, dass die Feldjäger das Hausrecht in der Kirche beanspruchten. Eine verbindliche Auskunft konnte man dazu nicht geben. Landeskirchensprecher Neukirch versicherte jedoch, es handele sich um eine Absprache zwischen dem Verteidigungsministerium und der Militärseelsorge.

Der Kirche sei an einer sauberen Trennung gelegen zwischen dem Gottesdienst, den nur die Kirche feiern könne und dem Staatsakt, der Sache der Bundesregierung sei, sagte Walter Linkmann, der Sprecher des Militärbischofs. Die Verantwortung für die Sicherheit trügen die Feldjäger, die daher offenbar auch handlungsfähig sein wollten. „Die eigentliche Irritation entsteht dadurch, dass Bundeswehr und Kirche einen Anlass haben, plötzlich etwas gemeinsam zu machen“, sagte Linkmann.

Das Friedensbüro hält diese Zusammenarbeit für fragwürdig. „Statt sich ausgiebig damit zu befassen, wie bei Trauergottesdiensten die Kirche am besten geschützt werden kann, ist es Aufgabe der Kirche, sich gegen den Krieg und das Töten von Menschen starkzumachen“, kritisierte der Verein. Die Bundeswehr stehe der von Jesus gepredigten Gewaltlosigkeit fern.

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